Die Minderung des Zugangsfaktor bei Erwerbsminderungsrenten (sog. Kürzungen) wurde erst mit Rentenbeginn ab 01.01.2001 eingeführt. Ihr Vater erhält seine Rente mit dem vollen Wert (Zugangsfaktor 1,0), lediglich Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge werden abgezogen.