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Experten-Antwort

Zugang KVdR

von sebmuen198105.05.2019 | 13:51
87 Ansichten
3 Antworten

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Sehr geehrte Damen & Herren, ich habe eine Frage: ich bin selbstständig und zahle in ein Versorgungswerk ein. Dadurch habe ich später keinen Anspruch auf Aufnahme in die KVdR und müsste mich als Rentner freiwillig versichern. Durch 5-jähriges Einbezahlen in die Rentenkasse könnte ich mir einen Rentenanspruch, und damit auch die Aufnahme in die KVdR sichern. Gilt dies auch wenn ich 5 Jahre einen Minijob ausübe und damit in die Rentenkasse einzahle? Vielen Dank & Viele Grüsse.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.05.2019 | 10:44

Hallo sebmuen1981,

der Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist leider nicht unmittelbar mit der Pflichtversicherung in der KVdR verbunden. Vielmehr müssen auch für die Pflichtversicherung in der KVdR besondere Voraussetzungen erfüllt sein. User „DRV“ hat Ihnen hierzu bereits den zutreffenden Hinweis (Link auf das einschlägige Merkblatt) gegeben.

2 Antworten

DRVam 05.05.2019 | 14:18
Lesen Sie das Merkblatt, insbesondere den Teil zur Vorversicherungszeit. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentbl…
Asiaam 05.05.2019 | 20:13
. KVDR Was wollt ihr denn alle in Nordkorea?
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