Hallo sebmuen1981,
der Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist leider nicht unmittelbar mit der Pflichtversicherung in der KVdR verbunden. Vielmehr müssen auch für die Pflichtversicherung in der KVdR besondere Voraussetzungen erfüllt sein. User „DRV“ hat Ihnen hierzu bereits den zutreffenden Hinweis (Link auf das einschlägige Merkblatt) gegeben.