Sehr geehrter Herr MSinfo,
die Zulagen wurden zurückgefordert, da im Rentenversicherungskonto Ihrer Frau der Berechtigungsnachweis für eine Zulage fehlt.
In Ihrem Versicherungsvertrag wurden vermutlich keine falschen Angaben gemacht.
Zulagen werden gezahlt, wenn Versicherungspflicht zur Rentenversicherung vorliegt. Da Ihre Frau seit Geburt der Kinder vermutlich nicht mehr arbeitet sind die Varraussetzungen ersmal entfallen.
Werden Ihrem Rentenversicherungskonto nun die Kindererziehungszeiten zugespeichert liegen die Voraussetzungen wieder vor.
Ihre Frau sollte deshalb bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung oder bei einem Versichertenberater die Kindererziehungszeiten beantragen.
Sobald die Zeiten zugespeichert sind erhält Sie einen Feststellungsbescheid mit dem das Missverständnis bei der Zulagenstelle (über Ihren Vertragsanbieter) geklärt werden kann.