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Experten-Antwort

Zulagen Riester-Rente; Fehlerhafte Angaben im Vertrag

von MSInfo11.02.2015 | 09:42
965 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich habe für unsere Familie (ich+ Ehefrau+2 Kinder) 2006 Riester-Verträge abgeschlossen. Meine Frau ist mittelbar berechtigt. Bisher haben wir keine Informationen bzgl. Zulagenrückforderung erhalten. Aber jetzt wurde geschrieben, dass die Zulagen wegen fehlender Vorraussetzungen zurückgezahlt wurden. Meine Frau wurde als unmittelbar berechtigt geführt und die Kinder sind gar nicht erfasst. Besteht die Möglichkeit, die Zulagen wieder einzufordern? An den Vorraussetzungen hat sich seit Vertragsbeginn nichts geändert. Danke vorab MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr MSinfo,

die Zulagen wurden zurückgefordert, da im Rentenversicherungskonto Ihrer Frau der Berechtigungsnachweis für eine Zulage fehlt.

In Ihrem Versicherungsvertrag wurden vermutlich keine falschen Angaben gemacht.

Zulagen werden gezahlt, wenn Versicherungspflicht zur Rentenversicherung vorliegt. Da Ihre Frau seit Geburt der Kinder vermutlich nicht mehr arbeitet sind die Varraussetzungen ersmal entfallen.

Werden Ihrem Rentenversicherungskonto nun die Kindererziehungszeiten zugespeichert liegen die Voraussetzungen wieder vor.

Ihre Frau sollte deshalb bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung oder bei einem Versichertenberater die Kindererziehungszeiten beantragen.

Sobald die Zeiten zugespeichert sind erhält Sie einen Feststellungsbescheid mit dem das Missverständnis bei der Zulagenstelle (über Ihren Vertragsanbieter) geklärt werden kann.

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1 Antworten

MSInfoam 11.02.2015 | 11:06
Die Angaben im Versicherungsvertrag sind definitiv falsch, da hier wohl das Kreuz für mittelbar berechtigt fehlte. Komisch ist nur, dass wir erst jetzt davon in Kentnis gesetzt wurde. Aber solange die Zulagen noch nachzufordern sind und auch gezahlt werden, ist mir das egal. Mir ging es bei meiner Frage nur um a) die grundsätzliche Möglichkeit der Nachforderung a.G. eines Fehlers und b) um das WIE. Vielen Dank dafür. Ich habe mich zunächst an den Versicherer gewendet und werde mich dann an die Zulagenstelle wenden.
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