Sie Personen die eine BU-Rente (altes Recht) oder eine Erwerbsminderungsrente (neues Recht)beziehen, in der Rieserrente zulagenberechtigt ?
Quellenangaben für gesetzl. Regelungen erbeten.
29.06.2007, 11:11
von
Th.Dargen
29.06.2007, 11:23
von
Steffen
Sie sind nur dann zulageberechtigt, wenn Sie rentenversicherungspflichtig oder Beanter sind. Üben Sie also neben dem Rentenbezug eine rv-pflichtige Beschäftigung aus (was innerhal der Hinzuverdienstgrenzen durchaus möglich ist - gerinfügige Beschäftigung mit Verzicht auf Versicherungsfreiheit) sind Sie auch riesterfähig. Sonst leider nicht.
29.06.2007, 11:50
von
Th.Dargen
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ist es möglich, neben einer BU- bzw. EM-Rente auch Arbeitslosengeld II zu beziehen ? Wie wäre dann die Regelung mit der Riesterförderung ?
29.06.2007, 12:16
Experten-Antwort