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Zulagenberechtigung-Riesterrente

von Th.Dargen29.06.2007 | 11:11
1275 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sie Personen die eine BU-Rente (altes Recht) oder eine Erwerbsminderungsrente (neues Recht)beziehen, in der Rieserrente zulagenberechtigt ? Quellenangaben für gesetzl. Regelungen erbeten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von "Steffen".

AloGeld 2 neben BU- oder EM-RT wäre nur als ergänzendes AloGeld 2 möglich. Dieser Bezug ist nicht RV-pflichtig.

3 Antworten

Th.Dargenam 29.06.2007 | 11:50
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ist es möglich, neben einer BU- bzw. EM-Rente auch Arbeitslosengeld II zu beziehen ? Wie wäre dann die Regelung mit der Riesterförderung ?
Steffenam 29.06.2007 | 11:23
Sie sind nur dann zulageberechtigt, wenn Sie rentenversicherungspflichtig oder Beanter sind. Üben Sie also neben dem Rentenbezug eine rv-pflichtige Beschäftigung aus (was innerhal der Hinzuverdienstgrenzen durchaus möglich ist - gerinfügige Beschäftigung mit Verzicht auf Versicherungsfreiheit) sind Sie auch riesterfähig. Sonst leider nicht.
skatam 29.06.2007 | 13:00
sie können auch ein SPENDENKONTO einrichten!-!-?-??-M-M die REDAKTION und LÖSCHMEISTER bezahlen bestimmt etwas ein... der reizende skat
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