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Experten-Antwort

Zum eigentlichen Rentenbeginn /1. Krankmeld. / jetzt R. bescheid und 2 Mon. einbehaltene Rente

von Advent02.12.2018 | 16:54
135 Ansichten
3 Antworten

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Ich habe am 24.09.2018 meinen R.-Antrag gestellt zum 01.11.2018 (Ich bin besonders langjährig versichert).Zum 1.11.2018 bin ich leider erkrankt- Die Krankmeldungen habe ich brav weitergeleitet, Woche für Woche bis jetzt.Mein Arbeitgeber hat mich fristgerecht zum 31.10.2018 abgemeldet, wie mir jetzt durch die KK. mitgeteilt wurde.Eigentlich wäre doch alles i. Ordnung, jedoch habe ich nun am vergangenen Freitag meinen eigentlichen Rentenbescheid erhalten. Der besagt Rentenbeginn 01.11.2018. Warum aber, behalten diese die Nachzahlung von Nov. + Dez.2018 vorerst ein? ( es steht: zunächst sind Ansprüche anderer Stellen zu klären z. B KK, Argentur f. Arbeit, Träger der Sozilahilfe, Arbeitgeber,vergleichbare Stellen im Ausland,Versicherungsträger im Ausland) Sobald die Höhe der Ansprüche bekannt ist,rechnen sie die Nachzahlung ab). Es sind bis jetzt 4 AU's gewesen, 4 komplette Wochen- wer hat da noch Ansprüche anzumelden ? ( 31.10.-30.11.2018) Kann mir jemand bitte erklären, wie ich mich nun verhalten soll und an wen ich mich wenden soll ?? Für brauchbare Antwort wäre ich sehr dankbar.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Advent,

es wäre dienlich, wenn Sie sich direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefonisch in Verbindung setzen! Wir können im Forum nicht erkennen, wer angeschrieben wurde, um einen sogenannten Erstattungsanspruch auf die einbehaltene Nachzahlung ggf. geltend zu machen. Wenn es keine Sozialleistungsträger gibt, von denen Sie Leistungen erhalten haben, keine Lohnfortzahlung über den Rentenbeginn hinaus geleistet wurden, könnte ggf. zügig über die Abrechnung der einbehaltenen Nachzahlung entschieden werden und sie schnell über das Geld verfügen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Berateram 02.12.2018 | 17:14
Das Problem wird sein, dass sie ihren Antrag sehr kurzfristig gestellt haben. In der Regel sollten das 3 Minate vor Rentenbeginn sein damit die RV genügend Zeit hat alle in Frage kommenden Stellen abzufragen. Sie bekommen ihre Nachzahlung November bestimmt noch. Dezember ist ja erst am 31.12.2018 fällig.
Rentenuschiam 03.12.2018 | 05:58
Was ist gegen einen einfachen Anruf beim vermeintlichen Verursacher des Problems einzuwenden? MfG
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