Hallo, Advent,
es wäre dienlich, wenn Sie sich direkt mit dem zuständigen Sachbearbeiter telefonisch in Verbindung setzen! Wir können im Forum nicht erkennen, wer angeschrieben wurde, um einen sogenannten Erstattungsanspruch auf die einbehaltene Nachzahlung ggf. geltend zu machen. Wenn es keine Sozialleistungsträger gibt, von denen Sie Leistungen erhalten haben, keine Lohnfortzahlung über den Rentenbeginn hinaus geleistet wurden, könnte ggf. zügig über die Abrechnung der einbehaltenen Nachzahlung entschieden werden und sie schnell über das Geld verfügen.