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Experten-Antwort

Zur Unabhängigkeit von ...

von skeptikós21.08.2017 | 19:45
1147 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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An die Versichertengemeinde nebst Exprten: Sind Rentenälteste "unabhängig" oder vertreten sie den Versicherungsträger? Wo ist das geregelt? Wer hat Erfahrungen damit?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Siehe Beitrag von Werner67.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

16 Antworten

Schorscham 21.08.2017 | 19:53
Auch seltsame Fragen können beantwortet werden: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/OldenburgBremen/de/Nav… MfG
Cora B.am 21.08.2017 | 22:35
Die Unabhängigkeit ist ungefährt so wie bei einem Betriebsratsmitglied bei Unternehmen zu beurteilen. Um dies zu überprüfen, sollte man wissen, warum und wer ihn zur Wahl als Versichertenältester "nominiert" hat. Das kann zum Beispiel ein ehemaliger Mitarbeiter der DRV sein oder irgendein Mitglied einer politischen Partei. Der Versichertenälteste erhält eine Aufwandsentschädigung von der DRV. Genau wie man an ein "falsches" Betriebsratsmitglied geraten kann, ist es auch hier. Betriebsratsmitglieder denken in erster Linie an den Betrieb und erst sekundär an das Einzelinteresse des hilfesuchenden Mitarbeiters. Das muß nicht immer kompatibel sein. P.S. Genausowenig sind Richter unabhängig. Wie heißt es doch so schön: Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.
Schadeam 21.08.2017 | 22:37
Die sind ehrenamtlich im Auftrag der DRV unterwegs. Die Beratung ist kostenlos genau wie in der DRV Beratungsstelle. Bei privaten Rentenberatern löhnen Sie auf jeden Fall. Und da es bei jeder Berufsgruppe gute und weniger gute gibt, weiß man im voraus nie wo man besser aufgehöben ist. Welches Problem haben Sie denn in Hinblich auf Unabhängigkeit?
Schorscham 22.08.2017 | 01:52
Dann sollten Sie vielleicht mal etwas sorgfältiger lesen: Zitat: "Wie wird man Versichertenälteste/r? Die Versichertenältesten werden alle sechs Jahre im Rahmen der Sozialwahlen von der Vertreterversammlung gewählt. Die Vorschläge kommen von Gewerkschaften und sonstigen Arbeitnehmervereinigungen, die berichtigt sind, Vorschlagslisten einzureichen." Ursprünglich fragten Sie nach "Renten-ÄLTESTEN" und jetzt nach "Renten-BERATERN"? Sie scheinen "etwas" durcheinander zu sein.... MfG
Werner67am 22.08.2017 | 07:05
Versichertenälteste heißen heute Versichertenberater und sind im Auftrag der Rentenversicherung tätig. Ihre Stellung ist ähnlich wie die Stellung der Berater in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung. Allerdings sind sie ehrenamtlich tätig und sie haben nur ein begrenztes Aufgabengebiet: Die Aufgabe der Versichertenberater ist die Entgegennahme von Anträgen und Unterstützung der Versicherten bei der Antragstellung. Darüber hinaus gehende umfassende Beratung in Sachen der Rentenversicherung gehört nicht zu den Aufgaben der ehrenamtlichen Versichertenberater. Versichertenberater können Sie kostenlos in Anspruch nehmen; die Versichertenberater erhalten von der Rentenversicherung für ihre Arbeit eine Aufwandsentschädigung. Private Rentenberater haben eine ähnliche Aufgabe wie Rechtsanwälte, d.h. sie werden von Ihnen bezahlt und werden in Ihrem Auftrag gegenüber der Rentenversicherung tätig. Sie können in Ihrem Auftrag sämtlichen Schriftwechsel mit der Rentenversicherung erledigen, Anträge stellen, Widerspruch einlegen und Sie vor Gericht vertreten.
Anika T.am 22.08.2017 | 08:53
Die Vorschläge kommen von Gewerkschaften und sonstigen Arbeitnehmervereinigungen, die berichtigt sind, Vorschlagslisten einzureichen. Bei unserer Firma ließ sich der Betriebsratsvorsitzende als Abteilungsleiter bezahlen, obwohl er nur einfacher Sachbearbeiter war. Und dies mit Wissen seiner Gewerkschaft. Entsprechend fiel dann sein Engagement zugunsten bzw. zuungunsten der Mitarbeiter aus. Erst spät wurde dies erkannt und er abgewählt. Also Vorsicht ist geboten, ehe man jemand um Rat fragt oder um Hilfe bittet.
=//=am 22.08.2017 | 09:52
Zitat von Anika T. anzeigenausblenden
Das ist doch etwas ganz anderes! Welches Interesse sollten Versichertenberater haben, ihren Kunden irgendeinen Mist zu erzählen? Sie arbeiten ehrenamtlich FÜR und nicht GEGEN die Versicherten, in dem sie Anträge aufnehmen und ihnen helfen, mit dem ganzen Papierkram zurecht zu kommen. Da werden wieder mal Äpfel mit Birnen verglichen.
Anika T.am 22.08.2017 | 10:09
Zitat von =//= anzeigenausblenden
Die Vorschläge kommen von Gewerkschaften und sonstigen Arbeitnehmervereinigungen, die berichtigt sind, Vorschlagslisten einzureichen. Bei unserer Firma ließ sich der Betriebsratsvorsitzende als Abteilungsleiter bezahlen, obwohl er nur einfacher Sachbearbeiter war. Und dies mit Wissen seiner Gewerkschaft. Entsprechend fiel dann sein Engagement zugunsten bzw. zuungunsten der Mitarbeiter aus. Erst spät wurde dies erkannt und er abgewählt. Also Vorsicht ist geboten, ehe man jemand um Rat fragt oder um Hilfe bittet.
Das ist doch etwas ganz anderes! Welches Interesse sollten Versichertenberater haben, ihren Kunden irgendeinen Mist zu erzählen? Sie arbeiten ehrenamtlich FÜR und nicht GEGEN die Versicherten, in dem sie Anträge aufnehmen und ihnen helfen, mit dem ganzen Papierkram zurecht zu kommen. Da werden wieder mal Äpfel mit Birnen verglichen.
Leute wie"=//=", die heute eine schöne Beamtenpension und ein angenehmes Arbeitsleben hinter sich haben, können jetzt schöne Sprüche Klopfen. Aber Leute die ein hartes Arbeitsleben in der Industrie oder sonstwo hinter sich haben, haben da sicherlich andere Erfahrungen gemacht und wissen schon eher was Fallobst ist.
Lutz Kortümam 22.08.2017 | 11:02
Bei dem aktuellen niedrigen Rentenniveau kann man meines Erachtens davon ausgehen, daß man von den Versichertenältesten korrekt beraten und behandelt wird. Es wäre schon sehr schäbig, hier mit den Antragstellern unfair umzugehen. Wobei ich mir allerdings gut vorstellen kann, daß bei einer vermeintlich unberechtigten EM-Rente-Beantragung schon mal ein bevormundender Versichertenältester dazwischenfunkt. Ansonsten dürfte unter den Versichertenältesten kein Linkmichel oder Halsabschneider zu finden sein.
W*lfgangam 22.08.2017 | 20:33
Zitat von Anika T. anzeigenausblenden
Grandios, Anika T., wie viel Ahnung (gar keine) Sie vom Vergütungssystem von Betriebsräten incl. (fiktiven) Beförderungsmöglichkeiten haben. > Aber Leute die ein hartes Arbeitsleben in der Industrie oder sonstwo hinter sich haben, Sie beziehen sich sicher auf die vielen Gulags in D ?! > von Lutz Kortüm: Wobei ich mir allerdings gut vorstellen kann, daß bei einer vermeintlich unberechtigten EM-Rente-Beantragung schon mal ein bevormundender Versichertenältester dazwischenfunkt. Es gibt keine unberechtigte Rentenbeantragung, das Antragsrecht kann Ihnen niemand nehmen - ich weiß, Sie meinen was anderes ;-) Kein Versichertenältester wird sich einem Regressanspruch aussetzen wollen, nur weil er 'Gefühle' hat und sich dabei auf den im Regal aufgebahrten Pschyrembel beruft ... Gruß w.
Anika T.am 24.08.2017 | 12:57
Meines Erachtens sind ihre Kommentare zu stark theoretisch, Herr Wolfgang. Da merkt man, daß ihr Wissen zumeist aus Büchern stammt und angelesen ist. Wenn Sie mal ein langes, hartes Arbeitsleben hinter sich haben, sehen Kommentare anderst aus.
W*lfgangam 24.08.2017 | 21:29
...ohne Sie belehren zu wollen, ich arbeite 'lange und hart' in der Praxis in direktem Umgang mit Versicherten - die Theorie hole ich nur im Notfall raus, wenn der Versicherte die Praxis nicht versteht "das glaub' ich nicht" ;-) Gruß w.
=//=am 25.08.2017 | 12:30
Zitat von Anika T. anzeigenausblenden
Das ist doch etwas ganz anderes! Welches Interesse sollten Versichertenberater haben, ihren Kunden irgendeinen Mist zu erzählen? Sie arbeiten ehrenamtlich FÜR und nicht GEGEN die Versicherten, in dem sie Anträge aufnehmen und ihnen helfen, mit dem ganzen Papierkram zurecht zu kommen. Da werden wieder mal Äpfel mit Birnen verglichen.
Leute wie"=//=", die heute eine schöne Beamtenpension und ein angenehmes Arbeitsleben hinter sich haben, können jetzt schöne Sprüche Klopfen. Aber Leute die ein hartes Arbeitsleben in der Industrie oder sonstwo hinter sich haben, haben da sicherlich andere Erfahrungen gemacht und wissen schon eher was Fallobst ist.
Ich muss Sie leider enttäuschen! Ich habe weder ein angenehmes Arbeitsleben hinter mir noch bekomme ich eine schöne Beamtenpension, denn ich bin immer noch ein aktiv Arbeitender. Wenn ich solche schwachsinnigen Kommentare lese, könnte ich k...., denn solche Menschen sind sowieso in allen Dingen beratungsresistent. Was ein Betriebsratsvorsitzender mit einem Versichertenberater gemeinsam hat, könnten Sie mir vielleicht mal erklären... nee, besser nicht. :-) :-)
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