Hallo EWS,
bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger, um Ihre Frage zu klären.
Grundsätzlich sollte jede nachgewiesene berufliche Ausbildung als "Pflichtbeiträge wegen beruflicher Ausbildung" gekennzeichnet sein.
Ob und in welcher Höhe Zuschläge an Entgeltpunkten hierfür anfallen wird dann im Einzelfall geprüft.