Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

zusätzliche Entgeltpunkte-Berufsausbildungen

von EWS16.04.2018 | 13:10
663 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
es gibt für jedes Jahr der Berufsausbildung Zuschläge an Entgeltpunkten. Ich habe 2 verschiedene Ausbildungen absolviert. Im Versicherungsverlauf ist die 1. Ausbildung gekennzeichnet, die 2. nicht. Die Unterlagen zu beiden Ausbildungen wurden vorgelegt. Was für Gründe können vorliegen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo EWS,

bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger, um Ihre Frage zu klären.

Grundsätzlich sollte jede nachgewiesene berufliche Ausbildung als "Pflichtbeiträge wegen beruflicher Ausbildung" gekennzeichnet sein.

Ob und in welcher Höhe Zuschläge an Entgeltpunkten hierfür anfallen wird dann im Einzelfall geprüft.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

EWSam 17.04.2018 | 08:31
Besten Dank für die aufschlussreiche Antwort, die mir nicht weiterhilft.
=//=am 17.04.2018 | 10:25
Man kann Ihnen hier im Forum keine "aufschlussreiche" Antwort geben, weil hier ganz einfach niemand den Grund kennt! Das müssen Sie schon mit Ihrem RV-Träger klären. Normalerweise werden ALLE nachgewiesenen Berufsausbildungen als solche gekennzeichnet. Vielleicht ist der 2. Nachweis verlorengegangen oder es wurde ganz einfach vergessen, die Zeit als BAB zu kennzeichnen? Was nützen Ihnen denn irgendwelche Spekulationen? Also bitte den Ball flach halten.
EWSam 17.04.2018 | 11:30
es war ein persönlicher Beratungstermin einer Beratungsttelle der RV. Die Dame erklärte mir, der Grund für die Nichtanerkennung der 2. Ausbildungszeit ist ihr nicht bekannt. Deshalb erfolgte hier die Frage.
Fortitude oneam 17.04.2018 | 12:14
Hallo EWS, wenn Ihnen die Dame von der DRV Ihnen nicht weiterhelfen konnte, dann war das bestimmt nicht vorsätzlich. Das sind ja auch nur Menschen und können nicht alles wissen. Also war Ihre Frage hier im Forum nicht so angebracht. Bringen Sie Ihre Angelegenheit zu Papier und senden den Brief nachweislich mit der Post an die DRV. Sie werden sehen mit Erfolg. Ich bin immer sehr gut damit gefahren. Viel Glück und Erfolg. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
=//=am 17.04.2018 | 12:31
Das ist ganz logisch, denn die Mitarbeiter in einem Servicezentrum (Beratungsstelle) haben keine Akten vorliegen. Deshalb kann Ihnen über die Gründe dort auch niemand Angaben machen. Wie bereits von einem anderen User geraten, fragen Sie bei der DRV schriftlich nach und fügen Sie ggfls. nochmals den Nachweis der 2. Ausbildung bei (in Kopie natürlich). Dann wird alles gut. :-)
Grokoam 17.04.2018 | 12:37
Die Frage ist doch; ist Dir überhaupt zu helfen?
LSam 17.04.2018 | 13:39
User 'Groko' Dem Fragesteller ist sicherlicher zu helfen, Ihnen möglicherweise nicht. Im Versicherungsverlauf erscheinen Zeiten als berufliche nur, wenn sie gleichzeitig auch Lehre sind und als beitragsgemindert berücksichtigt werden. Monate berufliche Ausbildung bis Vollendung des 25. Lebensjahres werden im Versicherungsverlauf nicht als berufliche Ausbildung gekennzeichnet, sie gelten als vollwertige Beitragszeit und erfahren auch keine Aufwertung. . Wird jedoch unter Anrechnung von vorhandenen Fachschulzeiten und Weiterbildungsmaßnahmen durch eine Agentur für Arbeit ein Gesamtzeitraum von 36 Monaten überschritten, hat die Fachschulzeit und Weiterbildung Priorität, führt deswegen gegebenenfalls zu keiner weiteren Berücksichtigung.
LSam 17.04.2018 | 13:51
Muss meinen Beitrag korrigieren. Berufliche Ausbildungszeit wird im Versicherungsverlauf als solche immer dann nicht explizit dargestellt, wenn sie nicht gleichzeitig Lehre ist. Sie gilt dann als vollwertige Beitragszeit und erfährt keine Aufwertung. Ersichtlich als berufliche Ausbildungszeit ist sie dann nur, wie auch die mit Lehre, in der "Anlage 4" in älteren Bescheiden oder der Anlage: "Entgeltpunkte für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten" gleich zu Beginn.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026