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Experten-Antwort

Zusammentreffen von Hinterbliebenenversorgung und eigener Rente

von Drareg03.08.2015 | 11:34
1228 Ansichten
5 Antworten

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Als Ruhegehalt ( A 12 ) Landesbeamter NRW erhalte ich ca. 2800 € .Meine Frau bezieht eine Rente aus der Rentenversicherung in Höhe von 600,- €.Nach meinem Versterben stehen ihr 60% meiner Ruhegehaltsbezüge zu.Wird ihre Rente gekürzt oder steht ihr diese ungekürzt zusätzlich zur Witwenrente zu ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die eigene Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung wird nicht gekürzt. Bezüglich der Anrechnungsvorschriften auf Witwengeld wenden Sie sich bitte an Ihren Versorgungsträger LBV NRW.

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4 Antworten

Schießl Konrad abgekürzt Schiko..am 03.08.2015 | 12:13
Nach Ihren Angaben erhält die Ehefrau mit 60% 1680 Brutto. Das eigene Einkommen der Ehefrau, von 600 -gleich ob Netto oder Brutto- wird der anrechnungsfreie Betrag (29,21 x 26,4) von Euro 771,14 unterschritten, somit keine Anrech- nung bei 1680 Witwenrente. MfG.
KPJMKam 03.08.2015 | 12:23
Hallo. Bei Bezug von Witwengeld wird die eigene Rente nie angerechnet. BeamtVG §55
=//=am 03.08.2015 | 13:01
...und es wird auch nie die eigene Rente der Witwe, sondern ggfls. die Witwenrente unter Anrechnung des Einkommens gekürzt.
W*lfgangam 03.08.2015 | 19:49
Ergänzend zu den Vorbeiträgen: Sollten Sie allerdings erst geheiratet haben, als Sie bereits Alterspensionsbezieher waren oder die Ehe erst vor unter 1 Jahr geschlossen worden sein, sieht es möglicherweise etwas mau aus: http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__19.html http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__22.html http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__25.html Gruß w. ...und ja, die eigene Rente Ihrer Frau bliebt ihr immer erhalten!
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