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Zusatzversorgungspflichtiges Entgeld VBL

von Pia04.11.2008 | 15:29
2123 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe Bescheinigungen der VBL. Die dort aufgeführten Entgelte, auch " versichertes bzw. zusatzversorgungspflichtige Entgelt"genannt, ist höher als das im Rentenbescheid der DRV im Versicherungsverlauf angegebene und der Rentenberechnung zugrunde liegende Entgelt. Gibt es dafür einen natürlichen Grund?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Die VBL kann Ihnen nur die Entgelte bescheinigen, die Ihr Arbeitgeber für Sie an die VBL gemeldet hat. Falls Sie Zweifel an der Richtigkeit der Meldungen haben, sollten Sie sich mit der Personalstelle Ihres Arbeitgebers in Verbindung setzen.

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass in der Regel eher der umgekehrte Fall auftritt, d. h. das rentenversicherungspflichtige Entgelt ist höher als das an die VBL gemeldete.

Folgende Ausnahmefälle wären denkbar:

1) Der Verdienst liegt über der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.

2) Sie sind arbeitsunfähig mit Krankengeldbezug und Ihr Arbeitgeber zahlt einen Krankengeldzuschuss (= sog. VBL-Nachberechnung).

Ob einer dieser Fälle bei Ihnen vorliegt oder ob die unterschiedliche Entgelthöhe einen anderen Grund hat, kann ohne detaillierte Kenntnis Ihres Falles nicht gesagt werden.

3 Antworten

Unbekanntam 04.11.2008 | 17:41
Hallo, ja gibt es, ist eine etwas komplizierte Berechnung, die nichts mit der direkten Logik zu tun hat. Fragen Sie mal Ihre Bezügestellle, die kann bzw. sollte das Ihnen vorrechnen können.
Moniam 04.11.2008 | 20:45
Hallo, erhalten Sie vielleicht Altersteilzeitgeld.Wenn es so sein sollte hängt der Unterschied damit zusammen da der AG Zusatzbeiträge übernimmt.
Rosannaam 05.11.2008 | 16:52
Soweit mir bekannt ist, differiert das rentensozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt mit dem VBL-Pflichtigen Entgelt IMMER. Bei mir ist es allerdings manchmal umgekehrt: Das RV-Pflichtige Entgelt ist höher als das VBL-Pflichtige Entgelt. Sie sollten es deshalb mit Ihrem Arbeitgeber abklären.
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