Die VBL kann Ihnen nur die Entgelte bescheinigen, die Ihr Arbeitgeber für Sie an die VBL gemeldet hat. Falls Sie Zweifel an der Richtigkeit der Meldungen haben, sollten Sie sich mit der Personalstelle Ihres Arbeitgebers in Verbindung setzen.
Grundsätzlich kann gesagt werden, dass in der Regel eher der umgekehrte Fall auftritt, d. h. das rentenversicherungspflichtige Entgelt ist höher als das an die VBL gemeldete.
Folgende Ausnahmefälle wären denkbar:
1) Der Verdienst liegt über der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.
2) Sie sind arbeitsunfähig mit Krankengeldbezug und Ihr Arbeitgeber zahlt einen Krankengeldzuschuss (= sog. VBL-Nachberechnung).
Ob einer dieser Fälle bei Ihnen vorliegt oder ob die unterschiedliche Entgelthöhe einen anderen Grund hat, kann ohne detaillierte Kenntnis Ihres Falles nicht gesagt werden.