Wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat krankenversichert sind, sollten Sie hier unbedingt die Zahlung eines Beitragszuschusses beantragen.
Eine Beantragung kann auch notwendig sein, wenn Sie davon ausgehen, dass Sie nicht in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sein werden (das prüft Ihre letzte gesetzliche Krankenkasse).
Sollten Sie unsicher sein, können Sie diese Frage sicherheitshalber mit ja beantworten. Bei der Bearbeitung des Rentenantrages wird dann durch Ihre letzte gesetzliche Krankenkasse geprüft, ob Sie in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert sind.
Sollte dieses nicht der Fall sein, wird die Zahlung eines Beitragszuschusses geprüft.
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre letzte gesetzliche Krankenkasse.
MfG