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Experten-Antwort

Zuschuss zur PKV / seit 1.1.19 paritätische Aufteilung Zusatzbeitrag

von Louise22.01.2019 | 21:27
150 Ansichten
4 Antworten

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Hallo Zusammen, ab dem 1.1.19 erhalten gesetzlich Krankenversicherte mehr Rente, weil der Zusatzbeitrag zur GKV zur Hälfte von der RV getragen wird. Erhöht sich dadurch auch der Zuschuss zur PKV, sofern die Höhe des Beitrags das Doppelte des Zuschusses übersteigt? Viele Grüße Louise

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Louise,

der Zuschuss errechnet sich aus dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung und Ihrer Rente. Sie erhalten als Zuschuss den halben Betrag, der sich ergibt, wenn der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen von derzeit 14,6 Prozent auf den Zahlbetrag Ihrer Rente angewendet wird, also 7,3 Prozent Ihrer Rente. Hinzu kommt ein erhöhter Beitragszuschuss in Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes. Der Zuschuss wird auf die Hälfte Ihrer tatsächlichen Beitragsaufwendungen begrenzt.

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3 Antworten

DRVam 22.01.2019 | 22:11
Der Zuschuss beträgt 7,75% der Bruttorente begrenzt auf die Hälfte der tatsächlichen Beitragsaufwendungen.
Bestands EMRam 31.01.2019 | 17:20
Hallo, heute meinen Kontoauszug bekommen. Ich freue mich sehr über meine 57 Cent mehr Rente. Ich bin gesetzlich Krankenversichert.
Kaiseram 01.02.2019 | 13:30
Hallo Zusammen, ab dem 1.1.19 erhalten gesetzlich Krankenversicherte mehr Rente, weil der Zusatzbeitrag zur GKV zur Hälfte von der RV getragen wird. Erhöht sich dadurch auch der Zuschuss zur PKV, sofern die Höhe des Beitrags das Doppelte des Zuschusses übersteigt? Viele Grüße Louise
Hallo, heute meinen Kontoauszug bekommen. Ich freue mich sehr über meine 57 Cent mehr Rente. Ich bin gesetzlich Krankenversichert.
Die 57 Cent kannst Du auch in eine Parkuhr stecken, da Du sonst anscheinend niemand zuhört, wenn Du nur unwichtiges Blabla von Dir gibst,
Deutsche Rentenversicherung
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