Hallo, Louise,
der Zuschuss errechnet sich aus dem allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung und Ihrer Rente. Sie erhalten als Zuschuss den halben Betrag, der sich ergibt, wenn der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen von derzeit 14,6 Prozent auf den Zahlbetrag Ihrer Rente angewendet wird, also 7,3 Prozent Ihrer Rente. Hinzu kommt ein erhöhter Beitragszuschuss in Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes. Der Zuschuss wird auf die Hälfte Ihrer tatsächlichen Beitragsaufwendungen begrenzt.