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Experten-Antwort

Zuständigkeit

von ichnur16.03.2012 | 16:41
1750 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich mache gerade einen RVl über den Träger Deutsche Rente Bund. Bei der Vorstellungsrunde ist mir aufgefallen dass 2 Kollegen mit dem fast identischen Wohnort als Träger Deutsche Rente Westfalen haben. Wie wird man zugeordnet? Stelle die Frage nur aus Interesse, im Internet habe ich leider ichts gefunden was mir weiterhelfen würde.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Im Rahmen der Organisationsreform der DRV werden seit 01.01.2005 die Neuversicherten bei der

Erstvergabe der Versicherungsnummer von der Datenstelle der Rentenversicherung dem einzelnen Rentenversicherungsträger zugeordnet, bei dem sie dann grundsätzlich auch im

ganzen Versicherungsleben bleiben. Ausnahmen gibt es nur, wenn Versicherte in eine Branche des Sonderträgers (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) wechseln oder z.B. bei Wohnsitzwechsel oder ausländischen Zeiten ein anderer Regionalträger zuständig wird. Die Verteilung erfolgt nach dem Zufallsprinzip - Ziel ist eine Verteilung von 45 zu 55 % zwischen den Bundesträgern und den Regionalträgern. Wer schon vor dem 1.1.2005 eine Versicherungsnummer hatte, blieb im Regelfall beim damals

zuständigen Versicherungsträger. Um eine gleichmäßige Auslastung aller Rentenversicherungsträger zu erreichen, gab es hier aber auch noch ein Ausgleichsverfahren. Hierzu finden Sie in § 274 c Sozialgesetzbuch VI weitere Informationen. Das Recht ist für alle gleich. Die Beratungsaufgabe in den Regionen haben die Regionalträger übernommen - unabhängig wer kontoführender Versicherungsträger ist.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schadeam 16.03.2012 | 19:56
Den Namen DRV gibt es nun seit 2005. Vorher gab es für die Arbeiter die LVAen und für die Angestellten die BfA. Wer 2005 bei der LVA versichert war, wechselte zum Regionalträger (für Ihren Wohnort wohl die DRV Westfalen), wer bei der BfA war, kam zur DRV Bund. Für "neue Mitglieder" ab 2005 geschieht die Zuordnung nach gewissen Quoten, wobei es eigentlich egal sein sollte welchem Träger man gehört - die Gesetze sind bundesweit gleich.
Lottofeeam 16.03.2012 | 20:15
Ich hab mal gehört , das das - unter notarieller Aufsicht natürlich - ausgelost wird wer welcher RV zugeordet wird....
Deutsche Rentenversicherung
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