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Experten-Antwort

Zuständigkeit Rententräger bei Umzug nach Österreich

von Klaus-Peter Hoffmann12.01.2017 | 18:25
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Hallo, ich bitte um Auskunft für meine Tochter (Jahrgang 1975), die nach Absolvierung des Abiturs und einer Überbrückungszeit eine Ausbilodung als Theatermalerin an der Hamburgischen Staatsoper begonnen und abgeschlossen hat. Sie hat nach Abschluss noch eine Zeit versicherungspflichtig dort gearbeitet, wurde dann arbeitslos.Sozialverischerungsnr. in der Bndesrepublik : 26140975F502. Krankenversicherung bestand bei der DAK Sie wechselte dann nach Wien über, begann dort ein Studium "Theaterwissenschaft", da sie zunächst nicht an der Akademie für Bildende Künste als Fachrichtung "Bühnengestaltung". angenommen wurde- Nach 3 Semestern konnte sie dann doch in ihr Wunschstudium überwechseln. Sie schloss dieses nach 8 Semestern ab und ist nun seit ca. 3 Jahren in der Akademie als Assistentin der Professorin fest angestellt. Zwischenzeitlich hatte sie auch mehrfach in den Semesterferien versicherungspflcihtig im Malsaal der Salzburger Festspielle gearbeitet. Die österreichischen Behörden sind nicht sehr kooperativ und erteilen unterschiedliche Auskünfte. Für meine Tochter ist wichtig zu wissen, ob ihr Rentenkonto in der Bundesrepublik existiert oder ob eine Überleitung nach Österreich erfolgt(e). Gibt es ein erntsprechende Abkommen zwischen Deutschland und Österreich? Hier ist es ja wohl so, dass Schulbesuch (vom 17.Geburtstag an) und Studium als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden. Dies ist angeblich in Österreich nicht so ????? Wie erwähnt, sind die Österreichischen Behörden wenig kooperativ in dieser Angelegenheit und die Auskünfte widersprechen sich teilweise sehr drastisch. Können Sie helfen und uns einen "Fahrplan" für das weitere Vorgehen aufgeben? Vielen Dank!!!! Klaus-Peter Hoffmann

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Klaus-Peter Hoffmann,

den Beiträgen von „Klugpuper“ und „W*lfgang“ kann ich zustimmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Klugpuperam 12.01.2017 | 18:59
Hallo Herr Hoffmann. Zunächst sollten Sie eine Versicherungsnummer nicht in einem öffentlichen Forum bekannt geben. Vom Ablauf ist es so, dass Ihre Tochter zwei Versicherungen hat (1. deutsch 2. österreichisch). Sie wird später auch zwei Renten bekommen. Um einen Überblick zu bekommen, kann Ihre Tochter das deutsche Versicherungskonto klären lassen. Dann wird auch klar, was an Ausbildungszeiten anerkannt wird und was ggf. nicht.
W*lfgangam 12.01.2017 | 19:05
Hallo Klaus-Peter Hoffmann, da wird nichts 'übergeleitet', das Rentenkonto bleibt bis an Lebensende hier bestehen. Die Versicherungszeiten in beiden Staaten (oder auch weiteren) können zusammen gerechnet werden, Rentenleistungen zahlt jeder Staat dann nach regionalen Gesetzen. In 2 Jahren (Alter 43) würde Ihre Tochter erstmals eine Anfrage zu ihrem dtsch. Rentenkonto erhalten - was ist in den Lücken los gewesen ...schulische Ausbildungen, Ausland, ect., dann erfolgt auch von hier eine Anfrage an die Rentenversicherung Österreich, um das mit zu erfassen. Sie können solange abwarten, oder diese sogenannte 'Kontenklärung' natürlich auch selbst anstoßen. Sie benötigen die Vordrucke V0100, V0410, ggf. V0800 und E207: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… Wenn es richtig und vollständig werden soll, erledigt Ihre Tochter das vielleicht bei einem Besuchsweisen Aufenthalt in D (Beratungsstelle DRV vor Ort oder das Versicherungsamt im Rathaus) ...Termin vorher absprechen und dabei 1 - 3 Monate Vorlauf kalkulieren. Gruß w. PS: Geben Sie bitte keine personenbezogenen Daten, wie die VersicherungsNr, hier an.
lalaam 13.01.2017 | 07:50
Nur so zur Info . . . Die Versicherungsnummer ist nicht korrekt.
W*lfgangam 13.01.2017 | 16:26
Richtig, die Prüfziffer müsste 0 sein, wenn bis dahin alle Zahlen/Buchstabe richtig sind. K-P H wird sich womöglich beim Buchstaben vertan haben – was auch logisch erscheint -, dann passt es ... Gruß w.
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