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Experten-Antwort

Zuständigkeiten bei Nachberechnung

von Neu-EM-Rentner28.07.2013 | 16:40
1142 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe meinen EM-Rentenbescheid bekommen und mir wurde eine volle, unbefristete EM-Rente, rückwirkend für fast ein Jahr, zuerkannt. Hab bis jetzt Krankengeld und dann einige Monate ALG 1, nach Nahtlosigkeitsregelung bekommen. Ich dachte bisher, dass die DRV mit der KK und Arbeitsagentur verrechnet, da diese Stellen auch die Ansprüche auf Rückzahlung haben. Nun hatte ich aber am Freitag die gesamte Rückzahlung (über 12.000 Euro) auf meinem Konto. Abgesehen von dem tollen Kontostand... Ich weiß, dass mir das Geld nicht zusteht. Aber, muss ich mich jetzt mit den Ämtern auseinandersetzen und irgendwelche Berechnungen anstellen, dann überweisen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Neu-EM-Rentner,

Sie haben Recht, dass bei einer rückwirkenden Rentenbewilligung die Krankenkasse bzw. Agentur für Arbeit im Normalfall einen Erstattungsanspruch geltend macht, der von dem Rentenversicherungsträger aus der Nachzahlung der Rente erfüllt wird.

Ich vermute, dass die Nachzahlung versehentlich direkt an Sie ausgezahlt wurde. Ich empfehle Ihnen daher, mit Ihrem Sachbearbeiter Rücksprache zu halten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

KSCam 28.07.2013 | 18:18
Dann sollten Sie morgen früh bei der DRV anrufen (Telefonnummer steht auf dem Rentenbescheid) und die Sache klären. Und bis es geklärt ist, rühren Sie das Geld am besten nicht an, damit Sie keine Probleme bekommen, wenn Sie es zurückzahlen sollen.
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