Hallo Neu-EM-Rentner,
Sie haben Recht, dass bei einer rückwirkenden Rentenbewilligung die Krankenkasse bzw. Agentur für Arbeit im Normalfall einen Erstattungsanspruch geltend macht, der von dem Rentenversicherungsträger aus der Nachzahlung der Rente erfüllt wird.
Ich vermute, dass die Nachzahlung versehentlich direkt an Sie ausgezahlt wurde. Ich empfehle Ihnen daher, mit Ihrem Sachbearbeiter Rücksprache zu halten.