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Experten-Antwort

Zuverdienst als Freiberufler

von Martin Gildemeister21.09.2016 | 13:46
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2 Antworten

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Wie wird bei einer Vollente für langjährig Beschäftigte der monatliche Zuverdienst errechnet? Es liegt in der Natur der Sache, dass das montl. Einkommen bei Freiberuflern extrem schwankt, es kann sogar einige Monte bei "null" an einem anderen Monat aber weit über den € 450,-- liegen. Wird nun auf den tatsächliche monatlichen Bruttogewinn oder den Durchschnittswert abgestellt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martin Gildemeister,

auch bei Selbständigen sind die Hinzuverdienstgrenzen grundsätzlich monatlich zu prüfen. Das Arbeitseinkommen kann jedoch oft nur unter großem Aufwand konkret monatlich festgestellt werden. Es ist daher regelmäßig pauschalierend zu ermitteln. Hierfür ist das in einem Kalenderjahr erzielte Arbeitseinkommen, welches sich grundsätzlich aus dem Einkommensteuerbescheid ergibt, durch die Anzahl der Monate zu dividieren, in denen die selbständige Tätigkeit bestanden hat. Dabei zählen angebrochene Monate als volle Monate. Das hieraus resultierende pauschalierte monatliche Arbeitseinkommen ist der jeweiligen monatlichen Hinzuverdienstgrenze gegenüberzustellen.

Das Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit kann aber unter bestimmten Umständen auch durch geeignete Beweismittel (§ 21 SGB X) monatlich nachgewiesen werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie z. B. auch in der gemeinsamen rechtliche Arbeitsanweisung der Rentenversicherungsträger zu § 34 SGB VI:

http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_34R3.2.10

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

senf-dazuam 22.09.2016 | 11:44
Hallo Herr Gildemeister! Ggf. hat der Gesetzgeber mit der "Flexi-Rente" noch was für Sie vorbereitet ... Einerseits soll dann jährlich auf Überschreiten von 6300 Euro geprüft werden, statt monatlich auf 450 (zzgl. zweimaliges Überschreiten), außerdem könnte das Thema Teilrente letztlich eine höhere Summe von Rente und Hinzuverdienst ermöglichen. Schauen Sie mal, was der Entwurf für Sie möglich macht und verfolgen Sie, ob das noch in diesem Jahr über die parlamentarischen Hürden geht ...
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