Hallo Martin Gildemeister,
auch bei Selbständigen sind die Hinzuverdienstgrenzen grundsätzlich monatlich zu prüfen. Das Arbeitseinkommen kann jedoch oft nur unter großem Aufwand konkret monatlich festgestellt werden. Es ist daher regelmäßig pauschalierend zu ermitteln. Hierfür ist das in einem Kalenderjahr erzielte Arbeitseinkommen, welches sich grundsätzlich aus dem Einkommensteuerbescheid ergibt, durch die Anzahl der Monate zu dividieren, in denen die selbständige Tätigkeit bestanden hat. Dabei zählen angebrochene Monate als volle Monate. Das hieraus resultierende pauschalierte monatliche Arbeitseinkommen ist der jeweiligen monatlichen Hinzuverdienstgrenze gegenüberzustellen.
Das Arbeitseinkommen aus einer selbständigen Tätigkeit kann aber unter bestimmten Umständen auch durch geeignete Beweismittel (§ 21 SGB X) monatlich nachgewiesen werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie z. B. auch in der gemeinsamen rechtliche Arbeitsanweisung der Rentenversicherungsträger zu § 34 SGB VI:
http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_34R3.2.10