Bin 63 Jahre alt und seit 01.01.2011 in Altersrente für langjährig Versicherte. Habe jetzt Ende Januar noch eine Leistungsprämie in Höhe von 1200 € erhalten. Die Leistungsprämie konnte der Arbeitgeber erst nach Jahresabschluß errechnen.Das Arbeitsverhältnis endete am 31.12.2010. Fällt dieser Betrag auch unter die Zuverdienstgrenze von 400 € oder nicht? Finde hier im Forum keinen vergleichbaren Fall.
31.01.2011, 10:56
Experten-Antwort
Hallo Günther Dittrich,
sofern das Arbeitsverhältnis am 31.12.2010 offiziell beendet war, wird diese Sonderzahlung dem letzten Lohnabrechnungszeitraum zugeordnet. Die tatsächliche Zahlung spielt dabei keine Rolle. Die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze wird hierdurch nicht berührt.