Hallo Günther Dittrich,
sofern das Arbeitsverhältnis am 31.12.2010 offiziell beendet war, wird diese Sonderzahlung dem letzten Lohnabrechnungszeitraum zugeordnet.
Die tatsächliche Zahlung spielt dabei keine Rolle. Die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze wird hierdurch nicht berührt.