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Experten-Antwort

Zuverdienst bei Übergangsgeld von der DRV?

von marc 198410.02.2017 | 14:12
1228 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Ich bekomme gerade Übergangsgeld zu meiner Umschulung. Dieses wurde aus meinem letzten Verdienst, welches kein Minijob war, berechnet. Jetzt meine Frage: Darf ich etwas hinzuverdienen und wieviel, ohne das es von meinem Übergangsgeld abgezogen wird? Und darf ich einen Ferienjob machen, ohne das mir etwas gestrichen wird? Hoffe auf baldige Antwort und danke im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sofern Sie neben Ihrer Umschulungsmaßnahme hinzuverdienen möchten, empfehlen wir Ihnen sich vorab mit Ihrem zuständigen Rehaberater in Verbindung zu setzen, um entsprechend Ihrem Anliegen zu klären, ob eine Anrechnung auf das Übergangsgeld erfolgt.

Die Einkommensanrechnung erfolgt nach § 52 Sozialgesetzbuch IX, der besagt u.a., dass Arbeitentgelt (Netto) anzurechnen ist. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt oder Entgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung (aus der kein Übergangsgeld errechnet wurde), sind nicht anzurechnen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

marc 1985am 10.02.2017 | 17:56
Nein ! hat GroKo gesagt. Was wollen Sie denn im Ferienjob streichen? Türen ? Fenster?
Deutsche Rentenversicherung
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