Hallo Fritz D.,
wahrscheinlich nicht, Auszug aus dem TVöD-V:
"§ 20
Jahressonderzahlung
(1) Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch
auf eine Jahressonderzahlung.
(...)
(6) Beschäftigte, die bis zum 31. März 2005 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben,
erhalten die Jahressonderzahlung auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis wegen Rentenbezugs vor dem 1. Dezember endet. (...)"
http://www.vka.de/site/home/vka/tarifvertraege__texte/tvoed/durc…
Fragen Sie besser Ihre Personalstelle, die weiß Bescheid.
Gruß
w.