Hallo Tja,
ich kann auch nicht sehen, wie die Rentenversicherung Sie hätte "nötigen" können, den EM-Rentenantrag zu stellen, dazu kann Sie niemand zwingen. Das hat sich doch eher aus den Umständen insoweit ergeben, als eine Teilhabe am Arbeitsleben nicht möglich war und trotzdem Ihr Lebensunterhalt sicher gestellt werden musste. Sie können jederzeit den Rentenbezug beenden (z.B. wenn Sie einen Ihrem Gesundheitszustand angemessenen Arbeitsplatz finden sollten), von "Zwangsrente" sollte daher nicht die Rede sein.
Dass Sie den Wunsch haben, beim Wiedereinstieg in Arbeit durch eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben unterstützt zu werden, ist verständlich. Dafür müssen allerdings auch die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Unter anderem muss Rehafähigkeit bestehen und es muss auch damit gerechnet werden können, dass durch die Leistung die Erwerbsfähigkeit gebessert werden kann.
Nach Ihrer Schilderung scheint es aber so zu sein, dass zumindest im Zeitpunkt vor der Rentenbewilligung keine ausreichende Belastbarkeit für eine Rehabilitation bestand - Sie waren ja nach Ihren Angaben selbst der Meinung, dass die zunächst bewilligte LTA-Leistung (Arbeitserprobung, bei der festgestellt werden kann, ob und welche weitere Leistung in Frage kommt)aus gesundheitlichen Gründen nicht durchführbar ist. Das ist natürlich eine reine Vermutung meinerseits, da mir die konkreten Gründe für die Ablehnungen nicht bekannt sind. Sie sollten vielleicht das Gespräch mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger suchen, um abzuklären, welche Möglichkeiten der Unterstützung bestehen könnten.