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Experten-Antwort

Zwangsrente

von Tja15.11.2018 | 11:06
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Zusammen! Mein Name ist Tanja und ich bin 45 Jahre. 1976 - 1978 habe ich nach einer Krebserkrankung 2 Jahre Chemotherapie erhalten und habe daraus resultierende Folgeschäden. Ich bin gelernte Mediengestalterin und hatte eine Vollzeitstelle. 2010 wurde mir betriebsbedingt gekündigt. Ich bin in ein tiefes Loch gefallen und war 1,5 Jahre Krank geschrieben. In dieser Zeit habe ich auch einen Schwerbehindertenausweis erhalten mit 80% und mit Merkzeihen G. Danach wurde ich in eine medizinische Reha geschickt und mit dem Vermerk "Teilhabe am Arbeitsleben" und 4 - 6 Stunden arbeitsfähig entlassen. Die Einrichtung war nicht behindertengerecht. Die RV hat mich dann zu einer Belastungserprobung geschickt. Diese Einrichtung war auch wieder nicht behindertengerecht. Auch diese Einrichtung hat mich mit dem Vermerk "Teilhabe am Arbeitsleben" entlassen. Allerdings in meinem erlernten Beruf als arbeitsunfähig und unter 3 Stunden. Eine von der RV angeordnete Untersuchung bei einem Gutachter hat ergeben, dass ich 6-8 Stunden arbeitsfähig bin und eine Teilhabe am Arbeitsleben erhalten sollte. Leider hat die Rentenversicherung das anders gesehen und wollte mich noch zu einer Arbeitserprobung schicken. In dieser, wieder nicht behindertengerechten Einrichtung, sollte ich täglich 8 Stunden erprobt werden zzgl. ca. 1,5 Stunden Wegstrecke. Bei einem Vorgespräch in der Einrichtung erklärte man mir den Ablauf. (Metallerprobung, Diktate von ca. 2 Din A 4 Seiten, etc.) Keine der anfallenden Erprobungen hätte ich aufgrund meiner Behinderung ausführen können. Deshalb habe ich der RV mitgeteilt, dass diese Erprobung nicht möglich ist. Daraufhin wurde ich genötigt meinen Rentenantrag zu stellen. 2014 wurde ich dann rückwirkend von 2011 an in Rente geschickt. Letztes Jahr habe ich erneut einen Antrag zur Teilhabe gestellt. Im Januar/Februar diesen Jahres war ich in einer Schmerztherapie. In dem Entlassungsbericht steht auch dass eine Teilhabe am Arbeitsleben zu überprüfen sei. Die RV hat jedoch wieder abgelehnt. Darufhin habe ich Widerspruch eingelegt, der dann an den Ausschuss gegeben wurde und auch abgelehnt wurde. Ist es überhaupt rechtens einen arbeitswilligen und arbeitsfähigen behinderten Menschen in "Zwangsrente" ohne Ausweg abzuschieben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tja,

ich kann auch nicht sehen, wie die Rentenversicherung Sie hätte "nötigen" können, den EM-Rentenantrag zu stellen, dazu kann Sie niemand zwingen. Das hat sich doch eher aus den Umständen insoweit ergeben, als eine Teilhabe am Arbeitsleben nicht möglich war und trotzdem Ihr Lebensunterhalt sicher gestellt werden musste. Sie können jederzeit den Rentenbezug beenden (z.B. wenn Sie einen Ihrem Gesundheitszustand angemessenen Arbeitsplatz finden sollten), von "Zwangsrente" sollte daher nicht die Rede sein.

Dass Sie den Wunsch haben, beim Wiedereinstieg in Arbeit durch eine Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben unterstützt zu werden, ist verständlich. Dafür müssen allerdings auch die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Unter anderem muss Rehafähigkeit bestehen und es muss auch damit gerechnet werden können, dass durch die Leistung die Erwerbsfähigkeit gebessert werden kann.

Nach Ihrer Schilderung scheint es aber so zu sein, dass zumindest im Zeitpunkt vor der Rentenbewilligung keine ausreichende Belastbarkeit für eine Rehabilitation bestand - Sie waren ja nach Ihren Angaben selbst der Meinung, dass die zunächst bewilligte LTA-Leistung (Arbeitserprobung, bei der festgestellt werden kann, ob und welche weitere Leistung in Frage kommt)aus gesundheitlichen Gründen nicht durchführbar ist. Das ist natürlich eine reine Vermutung meinerseits, da mir die konkreten Gründe für die Ablehnungen nicht bekannt sind. Sie sollten vielleicht das Gespräch mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger suchen, um abzuklären, welche Möglichkeiten der Unterstützung bestehen könnten.

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4 Antworten

Kaiseram 15.11.2018 | 13:22
Wenn es nicht rechtmäßig wäre, würde der Rententräger nicht so handeln. Wenn Du den Ablehnungsbescheid nicht rechtmäßig findest, gibt es doch den Klageweg über die Sozialgerichtsbarkeit.
Grokoam 15.11.2018 | 13:24
Keiner zwingt Dich die Rente anzunehmen. Wenn Du arbeiten willst dann hindert Dich niemand daran.
Anjaam 15.11.2018 | 17:56
Was hindert Sie sich selber einen behindertengerechten Arbeitsplatz zu suchen? Niemand! Nachweis bei der DRV einreichen und dann fällt die EMR schnell weg. Niemand wird gegen seinen Willen berentet.
Danielaam 16.11.2018 | 09:24
Ergänzend zu der Expertenantwort möchte ich dir schreiben, das eine berufliche Teilhabe in einer WfB die trotz Erwerbsminderungsrente zusteht, wenn du gerne Arbeiten möchtest entsprechend deiner Behinderungen und Einschränkungen. Suche dir einen WfB Leistungsträger, der Tätigkeiten nach deinen Geschmack anmietetet. Das sind heutzutage nicht mehr stumpfsinnige Tätigkeiten am Fließband, sondern oft angenehme Tätigkeiten in den verschiedensten Bereichen. Dazu kommt, das der Leistungsträger die Anträge für den Kostenträger bereit hält und das mit dir zusammen gerne erledigt. Wenn du dort arbeitest erhältst du einfach weiter deine Erwerbsminderungsrente plus eine Vergütung von bis 450€ monatlich. Versuche es doch mal.
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