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Zwangsverrentung

von Marlies Krohn26.07.2011 | 22:11
5733 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, mein Geburtstag ist der 02.04.1949. Wahrscheinlich werde ich ab 01.01.2012 arbeitslos und würde 2 Jahre Arbeitslosengeld beziehen. Meine Frage: kann mich die Agentur für Arbeit zwingen vorfristig mit 63 J. mit Abschlägen in Rente zugehen. Ich habe eine sehr kleine Rente und brauche jeden Euro. Ich muß es irgendwie, eventuell dann noch einige Monate mit Hartz IV, schaffen bis 65 J., ohne Abschläge.

4 Antworten

Hubertam 26.07.2011 | 22:38
...am 27.07.2011 | 07:35
Während des Arbeitslosengeld I - Bezuges kann man Sie NICHT zwingen mit Abschlägen in Rente zu gehen! Bei AloGeld I handelt es sich NICHT um eine Bedürftigkeitsleistung! Bei AloGeld II - Bezug (Hartz IV=Bedürftigkeitsleistung) können Sie ab Vollendung des 63. Lebensjahres aufgefordert werden die Altersrente zu beantragen. Sollten Sie der Aufforderung dann nicht nachkommen, kann das JobCenter die AloGeld II - Zahlung einstellen.
öhaam 27.07.2011 | 07:35
Während des ALG I-Bezugs ist das kein Problem, da es sich um eine Versicherungs- und keine Bedürftigkeitsleistung handelt. Allerdings müssen Sie während des Leistungsbezuges arbeitsbereit, arbeitswillig und arbeitsfähig sein. Beim ALG II gilt das, was schon gesagt wurde. Gegenfrage: wird Ihre 'sehr kleine Rente', so sie denn abschlagsfrei wäre, tatsächlich und ausschließlich reichen, oder wären Sie weiterhin auf sog. Transferleistungen (ALG II bzw. Grundsicherung o.ä.) angewiesen - dann wäre ein Abschlag doch sowie egal; der fehlende Unterhaltsbetrag müsste ja immer von anderer Seite ergänzend hinzu kommen?!
Marlies Krohnam 27.07.2011 | 17:22
Vielen Dank für Ihre Zeit und für Ihre Antworten. Ein bißchen besser geht es mir jetzt schon, wenn ich wenigstens nicht beim ALG 1 2 Jahre lang zwangsverrentet werde. Danke !
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