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Zwangsverrentung

von Felix20.03.2008 | 05:02
1042 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag ! Die Fakten: ich bin 62 Jahre alt und habe im August 2008 48 Versicherungsjahre hinter mir. Ich könnte also mit 63 Jahren mit einem Abzug von 7,5% in Rente gehen. Jetzt ist mir aber zu Ohren gekommen, dass ich zum August 2008 gekündigt werden soll. Meine Idee war nun, mich bis zum 63 Lebensjahr (März 2009) Arbeitslos zu melden und dann in Rente gehen. Nun war ich aber vor kurzem bei einer Rentenberatungsstelle und dort wurde mir empfohlen ich sollte mich für 2 Jahre (soll ja jetzt möglich sein) Arbeitslos melden, da ja dann die Abzüge nicht mehr so hoch sind (ca. 2,5%). Meine Frage: ist dies möglich, oder muss man befürchten, dass man mit 63 Jahren Zwangsverrentet wird ?. Danke für die Beantwortung meiner Frage.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Arbeitslosengeld I wird bis 65 gezahlt. Es besteht keine Verpflichtung vorher in Rente zu gehen.

2 Antworten

no nameam 20.03.2008 | 06:46
Die neu eingeführte Verpflichtung des § 12a SGB II zur Inanspruchnahme einer Altersrente mit Abschlägen nach Vollendung des 63. Lebensjahres gilt meines Wissens nur für Alg-II-Bezieher. Ich würde die Sachlage so deuten, dass Sie den Anspruch auf AlgI noch voll ausschöpfen können.
Vorsichtam 20.03.2008 | 12:44
...maximal aber 2 Jahre!!!! Der Genauigkeit halber!!
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