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Experten-Antwort

z.Zt. bei AOK in Familienversicherung mit versichert

von Mombel26.02.2018 | 17:04
759 Ansichten
18 Antworten

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Meine Frage ich bin seit ca 40 Jahre in der Familienversicherung mit versichert mein Rentenbeginn ist März 2019 Brutto ca 300€ incl 6 EP für 3Kinder wird von diesen Betrag KV und PV abgezogen oder kann ich in der Familienversicherung von meinem Mann bleiben Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.02.2018 | 13:24

Hallo User Mombel,

die User „Wolfgang“ und „Fastrentner“ haben Ihnen die wichtigsten Ratschläge schon gegeben, die bei Ihnen zu beachten sind. Klären Sie diese Frage bitte direkt und schnellstmöglich mit der Krankenkasse Ihres Mannes ab. Wenn Sie bei einem Rentenbezug selbst krankenversichert werden würden, fragen Sie bei der Krankenkasse Ihres Mannes nach, ob Sie dort bleiben können.

17 Antworten

Fastrentneram 26.02.2018 | 18:36
Da Sie aufgrund Ihrer Angaben vermutlich die Vorversicherungszeit für die Krankenkasse erfüllen, werden Sie mit Rentenbezug wieder eigenständig versicherungspflichtig und zahlen von Ihrer Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Die endgültige Prüfung und Entscheidung obliegt der Krankenkasse. Hier können Sie nachlesen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentbl…
W*lfgangam 26.02.2018 | 19:42
Hallo Mombel, zunächst ist zu klären, ob Ihr Ehemann freiwilliges oder Pflichtmitglied in der KV ist. Ist er freiwilliges Mitglied, bleiben Sie mit Ihrer Rente beitragsfrei versichert, bei Pflichtmitgliedschaft werden auch Sie mit der Rente pflichtversichert und haben einen KV/PV- Abzug. Zum Abgleich können Sie in diesem Forum http://www.krankenkassenforum.de/ nachfragen oder direkt bei Ihrer KK. Gruß w.
W*lfgangam 26.02.2018 | 23:21
... Sie kennen sie Einkommensgrenzen dafür/Rente abzgl. der darin von Mombel mitgeteilten enthaltene Beträge für KEZ - WARUM wird wohl von der DRV dieser Betrag noch gesondert dargestellt?!! OHMANN - wer wagt solche Aussagen wie Sie, ohne einen Hauch davon Ahnung zu haben?! Trotzdem, 'Willkommen' - auch Sie können mit Ihrer Ahnungslosigkeit zum weiteren Gelingen/Mehrwert des Forums gerne beitragen. Gruß w.
Quarkam 27.02.2018 | 05:06
Zitat von W*lfgang anzeigen
Wenn der Ehegatte freiwilliges Mitglied ist, bleibt der familienversicherte Ehepartner bei Rentenbezug beitragsfrei? Wo haben Sie das denn her?
... Sie kennen sie Einkommensgrenzen dafür/Rente abzgl. der darin von Mombel mitgeteilten enthaltene Beträge für KEZ - WARUM wird wohl von der DRV dieser Betrag noch gesondert dargestellt?!! OHMANN - wer wagt solche Aussagen wie Sie, ohne einen Hauch davon Ahnung zu haben?! Trotzdem, 'Willkommen' - auch Sie können mit Ihrer Ahnungslosigkeit zum weiteren Gelingen/Mehrwert des Forums gerne beitragen. Gruß w.
Aussage ist und bleibt falsch. Die Versicherte ist 40 Jahre FamVers, das heißt ALLE diese Zeiten zählen für die 9/10 Belegung der 2. Hälfte. Angenommen der Gesamtrahmen wäre sehr lange 50 Jahre, dann hat diese in den letzten 25 Jahren exakt 25 Jahre die zählen plus pauschal 3 Kinder, ist gleich 34 Jahre oder weit über 100% für die KVdR. Und DANN muss sie mit den 300 Euro auch Pflichtversichert sein. Weiter FamVers ginge nur, wenn sie die KVdR gerade nicht zusammenbekommt. Richtig? Nur dann müsste sie grundsätzlich sich freiwillig versichern und könnte auf die beitragsfreie FamVers ausweichen.
Fastrentneram 27.02.2018 | 07:21
Zitat von W*lfgang anzeigen
Wenn der Ehegatte freiwilliges Mitglied ist, bleibt der familienversicherte Ehepartner bei Rentenbezug beitragsfrei? Wo haben Sie das denn her?
... Sie kennen sie Einkommensgrenzen dafür/Rente abzgl. der darin von Mombel mitgeteilten enthaltene Beträge für KEZ - WARUM wird wohl von der DRV dieser Betrag noch gesondert dargestellt?!! OHMANN - wer wagt solche Aussagen wie Sie, ohne einen Hauch davon Ahnung zu haben?! Trotzdem, 'Willkommen' - auch Sie können mit Ihrer Ahnungslosigkeit zum weiteren Gelingen/Mehrwert des Forums gerne beitragen. Gruß w.[/ Sehr geehrter W*lfgang. Jedem hier im Forum ist bekannt, dass Sie keine Kritik, ob berechtigt oder nicht, vertragen können. Sie liegen hier aber trotzdem falsch. Es existiert nur eine Untergrenze für eine weitere Familienversicherung, wenn die Vorversicherungszeit durch die Antragstellerin nicht erfüllt ist. In diesem Fall ist Sie aber erfüllt. Quark hat das schon erläutert. Sie sollten sich daher etwas zurückhalten. Vielleicht lesen Sie dann doch den von der RV entwickelten Vordruck R815. Vielleicht kommt Ihnen ja dann die Erleuchtung!
Kaiseram 27.02.2018 | 07:43
Zitat von W*lfgang anzeigen
Wenn der Ehegatte freiwilliges Mitglied ist, bleibt der familienversicherte Ehepartner bei Rentenbezug beitragsfrei? Wo haben Sie das denn her?
... Sie kennen sie Einkommensgrenzen dafür/Rente abzgl. der darin von Mombel mitgeteilten enthaltene Beträge für KEZ - WARUM wird wohl von der DRV dieser Betrag noch gesondert dargestellt?!! OHMANN - wer wagt solche Aussagen wie Sie, ohne einen Hauch davon Ahnung zu haben?! Trotzdem, 'Willkommen' - auch Sie können mit Ihrer Ahnungslosigkeit zum weiteren Gelingen/Mehrwert des Forums gerne beitragen. Gruß w.
Mister Allwissend liegt daneben.
Hilmaram 27.02.2018 | 07:52
Zitat von Kaiser anzeigen
... Sie kennen sie Einkommensgrenzen dafür/Rente abzgl. der darin von Mombel mitgeteilten enthaltene Beträge für KEZ - WARUM wird wohl von der DRV dieser Betrag noch gesondert dargestellt?!! OHMANN - wer wagt solche Aussagen wie Sie, ohne einen Hauch davon Ahnung zu haben?! Trotzdem, 'Willkommen' - auch Sie können mit Ihrer Ahnungslosigkeit zum weiteren Gelingen/Mehrwert des Forums gerne beitragen. Gruß w.
Mister Allwissend liegt daneben.
Die ERSCHWERTEN Bedingungen des § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V in der Fassung bis 31.03.2002 gibt es seit über 1 1/2 Jahrzehnten nicht mehr. Willkommen in 2018! :-)
Quarkam 27.02.2018 | 21:13
Zitat von W*lfgang anzeigen
(...)
...Sie kapieren es einfach nicht/die Differenzierung dazu - siehe bereits 3. Beitrag/meiner - von oben ...hmm, wie wäre es mit einem Lese-/Verständnistrainer für Sie - vielleicht als LTA-Maßnahme?! ;-) Ich wiederhole mich ungern: "Was soll's, im Rentenforum kann man mehr als 'Gesabbel' in anderen Bereichen des SV-Rechts auch nicht erwarten ..." Gruß w.
Auch ständiges Wiederholen macht Falsches nicht richtiger. Wer in die KVdR kommt ist pflichtversichert und keinesfalls familien- oder freiwillig versichert. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Quarkam 27.02.2018 | 20:37
Zitat von W*lfgang anzeigen
Die ERSCHWERTEN Bedingungen des § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V in der Fassung bis 31.03.2002 gibt es seit über 1 1/2 Jahrzehnten nicht mehr. Willkommen in 2018! :-)
Ist mir bekannt - habe damals selbst die Fälle pro/kontra Verbleib in der freiwilligen KV innerhalb der eingeräumten 6-Monatsfrist in Zusammenhang mit Familienangehörigen/Ehegatten/deren Einkünften (ggf. Rente) beraten - darüber/erleichterte KVdR sprach ich auch nicht ...lediglich über die KV-Beitragsbemessung aus Rente (reduziert um KEZ-Werte) von Ehegatten in der bestehenden freiwilligen Familienversicherung – sofern es zutrifft/dazu steht eine Rückäußerung vom Fragesteller aus ;-) Was soll's, im Rentenforum kann man mehr als 'Gesabbel' in anderen Bereichen des SV-Rechts auch nicht erwarten ... Gruß w.
Wenn die ANTWORT N I C H T zur gestellten FRAGE passt, dann ist das ein fleischgewordener Beratungsstelle. Und wer 40 Jahre familienversichert war und noch dazu 3 Kinder hat, der übererfüllt die 90% und kommt in die KVdR.
W*lfgangam 27.02.2018 | 20:21
Zitat von Hilmar anzeigen
Ist mir bekannt - habe damals selbst die Fälle pro/kontra Verbleib in der freiwilligen KV innerhalb der eingeräumten 6-Monatsfrist in Zusammenhang mit Familienangehörigen/Ehegatten/deren Einkünften (ggf. Rente) beraten - darüber/erleichterte KVdR sprach ich auch nicht ...lediglich über die KV-Beitragsbemessung aus Rente (reduziert um KEZ-Werte) von Ehegatten in der bestehenden freiwilligen Familienversicherung – sofern es zutrifft/dazu steht eine Rückäußerung vom Fragesteller aus ;-) Was soll's, im Rentenforum kann man mehr als 'Gesabbel' in anderen Bereichen des SV-Rechts auch nicht erwarten ... Gruß w.
Fastrentneram 28.02.2018 | 07:11
Zitat von Quark anzeigen
...Sie kapieren es einfach nicht/die Differenzierung dazu - siehe bereits 3. Beitrag/meiner - von oben ...hmm, wie wäre es mit einem Lese-/Verständnistrainer für Sie - vielleicht als LTA-Maßnahme?! ;-) Ich wiederhole mich ungern: "Was soll's, im Rentenforum kann man mehr als 'Gesabbel' in anderen Bereichen des SV-Rechts auch nicht erwarten ..." Gruß w.
Auch ständiges Wiederholen macht Falsches nicht richtiger. Wer in die KVdR kommt ist pflichtversichert und keinesfalls familien- oder freiwillig versichert. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Hallo Quark! Lassen Sie es gut sein. Bevor W*lfgang einen Fehler zugibt, wird eher Martin Schulz Bundeskanzler. Duese Charakterschwäche werden auch Sie nicht ändern.
Quarkam 28.02.2018 | 22:45
Zitat von Fastrentner anzeigen
(...)
...Sie kapieren es einfach nicht/die Differenzierung dazu - siehe bereits 3. Beitrag/meiner - von oben ...hmm, wie wäre es mit einem Lese-/Verständnistrainer für Sie - vielleicht als LTA-Maßnahme?! ;-) Ich wiederhole mich ungern: "Was soll's, im Rentenforum kann man mehr als 'Gesabbel' in anderen Bereichen des SV-Rechts auch nicht erwarten ..." Gruß w.
Auch ständiges Wiederholen macht Falsches nicht richtiger. Wer in die KVdR kommt ist pflichtversichert und keinesfalls familien- oder freiwillig versichert. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Hallo Quark! Lassen Sie es gut sein. Bevor W*lfgang einen Fehler zugibt, wird eher Martin Schulz Bundeskanzler. Duese Charakterschwäche werden auch Sie nicht ändern.
Scheint so.
=//=am 01.03.2018 | 13:02
... und hätte @mombel gleich im RICHTIGEN KK-Forum nachgefragt, hätte es keine 17 Beiträge geben müssen. Ich bezweifle, dass er/sie jetzt schlauer ist - bei den unterschiedlichen Aussagen. :-)
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