Wenn der Ehegatte freiwilliges Mitglied ist, bleibt der familienversicherte Ehepartner bei Rentenbezug beitragsfrei?
Wo haben Sie das denn her?
... Sie kennen sie Einkommensgrenzen dafür/Rente abzgl. der darin von Mombel mitgeteilten enthaltene Beträge für KEZ - WARUM wird wohl von der DRV dieser Betrag noch gesondert dargestellt?!!
OHMANN - wer wagt solche Aussagen wie Sie, ohne einen Hauch davon Ahnung zu haben?! Trotzdem, 'Willkommen' - auch Sie können mit Ihrer Ahnungslosigkeit zum weiteren Gelingen/Mehrwert des Forums gerne beitragen.
Gruß
w.[/
Sehr geehrter W*lfgang.
Jedem hier im Forum ist bekannt, dass Sie keine Kritik, ob berechtigt oder nicht, vertragen können.
Sie liegen hier aber trotzdem falsch.
Es existiert nur eine Untergrenze für eine weitere Familienversicherung, wenn die Vorversicherungszeit durch die Antragstellerin nicht erfüllt ist.
In diesem Fall ist Sie aber erfüllt.
Quark hat das schon erläutert.
Sie sollten sich daher etwas zurückhalten.
Vielleicht lesen Sie dann doch den von der RV entwickelten Vordruck R815. Vielleicht kommt Ihnen ja dann die Erleuchtung!