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Experten-Antwort

Art der Tätigkeit beim Zuverdienst bei EMR

von Sascha05.05.2018 | 07:00
928 Ansichten
22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Heilerziehungspfleger und seit zwei Jahren wegen psychischer Erkrankungen unbefristet voll erwerbsgemindert. Meine frühere Arbeit hat sehr zu meinem Komplett Zusammenbruch vor zwei Jahren beigetragen. Es ist für mich sehr schwer ein Ehrenamt zu finden. Ich habe sehr viele Ängste im Alltag und traue mir wenig zu. Jetzt habe ich eine Möglichkeit gefunden. Es ist aber ein pädagogischer Bereich , wo ich meine früheren Erfahrungen einbringen und auch mein Wissen, was ich habe. Es ist aber nicht der Arbeitsbereich von früher sondern ein anderer. Da werden sogar Behinderte bzw. Chronisch Kranke ganz bewusst in die Arbeit eingebunden und gesucht. Ich würde zwei mal 2,0 Stunden ehrenamtlich arbeiten. Ich würde immer hauptamtliche Ansprechpartner haben und die Aufgaben sind klar eingegrenzt und nicht mit Ängsten von meiner Seite her verbunden. Meine Frage ist, ob neben der Stundenzahl auch die Art der Tätigkeit eine Rolle spielt bei der Prüfung, ob eine Betätigung rentenschädlich ist oder nicht. Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Weil das Thema beschäftigt mich sehr. Ich kann und möchte meine EMR nicht gefährden. Aber ich fühle mich auch sehr ausgeschlossen vom Leben und isoliert. Ein Ehrenamt kann mir sicher helfen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sie dürfen nur im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens zu Ihrer Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen - das sind bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung unter drei Stunden täglich. Die Art der Tätigkeit spielt hierbei keine Rolle.

Arbeiten Sie mehr gefährden Sie unter Umständen Ihren Rentenanspruch.

Ob der Hinzuverdienst /Aufwandsentschädigung aus der ehrenamtliche Tätigkeit als Hinzuverdienst auf Ihre Rente angerechnet wird, hängt von der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung einer als ehrenamtlich bezeichneten

Tätigkeit ab. D.h. ob diese Betätigung die Merkmale eines Beschäftigungsverhältnisses in sozialversicherungsrechtlichem Sinne aufweist. Sie müssen jedoch jede Art von Tätigkeit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger

mitteilen.

Wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, gilt für Sie die gleiche Hinzuverdienstgrenze wie für die Rentner, die eine vorgezogene Altersrente bekommen, also 6.300,- EUR jährlich.

Was Sie darüber hinaus verdienen, wird auch hier zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Sie könne jederzeit mit Ihrer Beschäftigung beginnen. Setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung. Sie müssen gegenüber dem Rentenversicherungsträger eine Prognose über Ihren zu erwartenden jährlichen Hinzuverdienst abgeben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

21 Antworten

Fastrentneram 05.05.2018 | 08:55
Solange Sie unter 3 Stunden täglich bleiben, hat die Art der Beschäftigung keine Relevanz. Sie müssen aber jede Beschäftigung gegenüber Ihrem Rententräger melden. Wenn Sie also eine verbindliche Bestätigung benötigen, die Sie hier im Forum nicht erhalten können, wenden Sie sich unter Angabe Ihrer Beschäftigung an Ihren Rententräger, mit der Bitte, zu bestätigen, dass diese keinen Einfluss auf Ihre EM-Rente hat.
Saschaam 05.05.2018 | 13:18
Danke für die Antwort. Mir ist es auch wichtig, jede Tätigkeit zu melden, auch wenn es " nur" Ehrenamt ist. Weiß jemand wie schnell man mit einer Antwort rechnen kann, wenn man bezüglich einer geplanten Betätigung bei der RV nachfragt, ob diese rentenschädlich ist? Weil man reagiert ja auf ein aktuelles Ehrenamts- bzw. Minijob Angebot. Und da ist es ja auch wichtig, dass man in etwa sagen kann, ab wann man zur Verfügung steht.
Schorscham 07.05.2018 | 14:02
Auch dann nicht, wenn ein angeblich beinamputierter EM-Rentner als Dachdecker oder Tanzlehrer arbeitet? MfG
grokoam 07.05.2018 | 16:15
Die Art der Tätigkeit spielt hierbei keine Rolle.
Auch dann nicht, wenn ein angeblich beinamputierter EM-Rentner als Dachdecker oder Tanzlehrer arbeitet? MfG
Auch dann nicht Du unverbesserlicher Schwarzseher.
grokoam 07.05.2018 | 16:15
Die Art der Tätigkeit spielt hierbei keine Rolle.
Auch dann nicht, wenn ein angeblich beinamputierter EM-Rentner als Dachdecker oder Tanzlehrer arbeitet? MfG
Auch dann nicht Du unverbesserlicher Schwarzseher.
Invinity Waram 07.05.2018 | 17:16
Auch dann nicht, wenn ein angeblich beinamputierter EM-Rentner als Dachdecker oder Tanzlehrer arbeitet? MfG
Auch dann nicht Du unverbesserlicher Schwarzseher.
Bleibt cool Leute. Die Art der Tätigkeit soll da keine Rolle spielen. Wer glaubt wird selig. Sollen Sie doch arbeiten gehen. Gibt es auch eine Statistik über EMR, denen die Rente entzogen wurden, wegen Aufname einer Tätigkeit? Grüße
W*lfgang-Fan-Clubam 07.05.2018 | 19:42
Auch dann nicht, wenn ein angeblich beinamputierter EM-Rentner als Dachdecker oder Tanzlehrer arbeitet? MfG
Auch dann nicht Du unverbesserlicher Schwarzseher.
Zum Ausgleich gibt es ja die schöngefärbten und beruhigend - einschleimenden Tipps von Oberschlauberger @W*lfgang. Die vermitteln zwar ein falsches Gefühl von Sicherheit aber wen kümmert das? Die Fragesteller freuen sich (zunächst, bis sie die bittere Realität kennengelernt haben) und der @W*lfgang fühlt sich wie ein Superstar....
Kaiseram 07.05.2018 | 19:53
Die Art der Tätigkeit spielt hierbei keine Rolle.
Auch dann nicht, wenn ein angeblich beinamputierter EM-Rentner als Dachdecker oder Tanzlehrer arbeitet? MfG
Lese Dir Deinen Vergleich mal selbst vor und Du wirst merken, dass bei Dir etwas nicht stimmt. Du solltest Vorsicht walten lassen, bevor Dir nicht mehr zu helfen ist.
Sebastian W.am 07.05.2018 | 20:15
Die Art der Tätigkeit spielt hierbei keine Rolle.
Auch dann nicht, wenn ein angeblich beinamputierter EM-Rentner als Dachdecker oder Tanzlehrer arbeitet? MfG
Dieses Beispiel ist zwar (vermutlich absichtlich) etwas überspitzt aber wenn beispielsweise ein angeblich Schwerhöriger mit angeblichen Sprachstörungen als Callcenter-Agent arbeitet und Handy-Verträge verkauft, sollten eigentlich bei jedem halbwegs intelligenten DRV-SB die Alarmglocken schrillen. Das von mir genannte Beispiel ist real und diesem Simulanten wurde auch bereits die EM-Rente entzogen. Freundliche Grüße
W*lfgangam 07.05.2018 | 22:19
Zitat von Sebastian W. anzeigenausblenden
...Sie sagen es bereits, was eine 'echte'/soz.-med. festgestellte/ggf. gerichtsfeste Beeinträchtigung von einer vorgetäuschten unterscheidet :-) Ja, jeder EM-Fall ist - was mögliche Tätigkeit/selbst noch zugemutete Arbeitszeit angeht - ein Einzellfall. Deswegen schlicht zu sagen "ab 3 Std. ist deine EM-Rente weg" ist einfach Nonsense. Aber, 'Ihr' könnte Euch gern weiterhin dazu auslassen ...und Eure persönlichen Erfahrungswerte dazu beitragen - *ooops, ich hab ja nur 'gehört /gelesen /wurde für mich nie aktuell' ...*EM-Helden schlechthin ;-)) Gruß w.
grokoam 08.05.2018 | 08:33
Zitat von Sebastian W. anzeigenausblenden
Auch dann nicht, wenn ein angeblich beinamputierter EM-Rentner als Dachdecker oder Tanzlehrer arbeitet? MfG
Dieses Beispiel ist zwar (vermutlich absichtlich) etwas überspitzt aber wenn beispielsweise ein angeblich Schwerhöriger mit angeblichen Sprachstörungen als Callcenter-Agent arbeitet und Handy-Verträge verkauft, sollten eigentlich bei jedem halbwegs intelligenten DRV-SB die Alarmglocken schrillen. Das von mir genannte Beispiel ist real und diesem Simulanten wurde auch bereits die EM-Rente entzogen. Freundliche Grüße
Ich würde gerne wissen wie man eine Beinamputation simuliert.
Kaiseram 08.05.2018 | 09:41
Zitat von groko anzeigenausblenden
Mit gefakten Gutachten, zum Beispiel. Nicht jeder Rentenantragssteller muss persönlich beim DRV-Gutachter erscheinen. Aber vielleicht sollte der Schorsch beim nächsten Ironie-Beitrag darauf achten, dass er extra für Intelligenzbolzen wie Ihnen eine entsprechende Ironie-Kennzeichnung anbringt. Die meisten Leser dürften den ironischen Unterton allerdings auch so erkannt haben.
Victoriaam 08.05.2018 | 11:59
Welche Tätigkeiten Sie rentenunschädlich ausüben dürfen und welche nicht, ist in Ihrer Rentenakte dokumentiert. Logischerweise dürfen Sie somit auch nur solche Tätigkeiten ausüben, die mit den dokumentierten Feststellungen harmonieren. Alle anderen Tätigkeiten sind tabu, egal wie oft und wie lange sie ausgeübt werden. Die Behauptungen, dass die Art der Tätigkeiten egal wäre, sind schlicht und einfach falsch und unverantwortlich!
Saschaam 08.05.2018 | 14:27
Danke für alle konstruktiven Beiträge. Ich bin froh dass ich die Frage hier im Forum gestellt habe. Weil ich schon Antworten bekommen habe, die mir weiter helfen. Ich habe nächste Woche das Gespräch in der Ehrenamtsstelle. Ich werde mir das Anhören und dann , wenn ich weiter denke, dass ich das Ehrenamt probieren möchte, vorher schriftlich beim RV anfragen, ob die Tätigkeit rentenschädlich ist . Wenn es solche Einträge gibt, was ich aber absolut nachvollziehen kann ( @ Victoria, danke für die Information) , gibt es ja dann auch eine klare Antwort auf meine Anfrage. @ Wolfgang Danke für Deinen Hinweis zum Thema "Simulanten " . Solche Beiträge von Leuten, die andere als Simulanten hinstellen, weil sie trotz Rente noch etwas tun wollen, prallen an mir ab. Aber ich finde es trotzdem nicht fair. Da fand ich Deine Klarstellung noch mal sehr hilfreich. Ich war vor der Berentung drei mal lange in der Klinik, habe eine medizinische Reha absolviert, auf eigenen Wunsch zwei berufliche Reha Versuche, die beide vom Reha Traeger abgebrochen wurden. Ich war beim Gutachter und dann bekam ich den Rentenbescheid . Und ich möchte ehrenamtlich arbeiten .Zwei mal in der Woche , für zwei Stunden. Ich glaube fest daran, dass gerade bei psychischen Erkrankungen ein Ehrenamt sehr helfen kann, dass es einem nicht immer schlechter geht.
grokoam 08.05.2018 | 14:20
Zitat von Kaiser anzeigenausblenden
Ich würde gerne wissen wie man eine Beinamputation simuliert.
Mit gefakten Gutachten, zum Beispiel. Nicht jeder Rentenantragssteller muss persönlich beim DRV-Gutachter erscheinen. Aber vielleicht sollte der Schorsch beim nächsten Ironie-Beitrag darauf achten, dass er extra für Intelligenzbolzen wie Ihnen eine entsprechende Ironie-Kennzeichnung anbringt. Die meisten Leser dürften den ironischen Unterton allerdings auch so erkannt haben.
Wenn dann Sarkasmus! Ironie ist ein feines Florett und kein Holzhammer aber das ist für solch ein "Hochintelligenter" Laberer wie Dich natürlich zu hoch.
Fastrentneram 08.05.2018 | 15:28
Zitat von Victoria anzeigenausblenden
@ Wolfgang Danke für Deinen Hinweis zum Thema "Simulanten " . Solche Beiträge von Leuten, die andere als Simulanten hinstellen, weil sie trotz Rente noch etwas tun wollen, prallen an mir ab.
NIEMAND hat Sie hier als Simulant bezeichnet. Dass Sie das falsch verstanden haben, lag vermutlich mal wieder an W*lfgangs umständlicher Ausdrucksweise. Es wurde lediglich erwähnt, dass es auch Simulanten gibt, weil hier offenbar einige Leute nicht wahr haben wollen, dass das, was in den DRV-Akten steht, nicht unbedingt mit der Realität übereinstimmen muss. Und der W*lfgang verbreitet sehr gerne Optimismus der unangebracht ist indem er Schreiber, die auf mögliche Gefahren hinweisen, als unerfahrene Trottel hinstellt. Wer schon mal ein Rentenentziehungsverfahren abwehren musste, weiß wovon ich rede. Gruß Victoria
Es ist und bleibt immer eine individuelle Entscheidung. Daher ist weder zu viel Optimismus noch Pessimismus angebracht.
Victoriaam 08.05.2018 | 15:11
Zitat von Sascha anzeigenausblenden
NIEMAND hat Sie hier als Simulant bezeichnet. Dass Sie das falsch verstanden haben, lag vermutlich mal wieder an W*lfgangs umständlicher Ausdrucksweise. Es wurde lediglich erwähnt, dass es auch Simulanten gibt, weil hier offenbar einige Leute nicht wahr haben wollen, dass das, was in den DRV-Akten steht, nicht unbedingt mit der Realität übereinstimmen muss. Und der W*lfgang verbreitet sehr gerne Optimismus der unangebracht ist indem er Schreiber, die auf mögliche Gefahren hinweisen, als unerfahrene Trottel hinstellt. Wer schon mal ein Rentenentziehungsverfahren abwehren musste, weiß wovon ich rede. Gruß Victoria
W*lfgangam 08.05.2018 | 21:41
Zitat von Victoria anzeigenausblenden
Ach Victoria, das hat nichts mit Optimismus zu tun, sondern eher mit kritischen Hinweisen auf vermeintliche EM-Angsthasen und den sie dazu Aufmunternden/“pass ja nur auf, das ja sein zu lassen“ - auch ja nicht nur ein halbes Std. beim - hier - ehrenamtlichen Kaffeeausschenk mithelfen zu dürfen. Meine Hinweise dazu waren eindeutig, was es mit einer voll/halbwegs berufsmäßigen Tätigkeit auf sich hat, wann die DRV sich zu einem Überprüfungsverfahren veranlasst sehen könnte, abhängig von soz.med. Feststellung da einsteigen zu müssen. Bleiben Sie weiterhin 'Bangebüchs', die die mehr wollen/mehr noch leisten möchten, hinterfragen die Möglichkeiten schlicht bei der DRV - statt bei Ihnen ;-) Gruß w. PS: EM-Rentenerziehungsverfahren ...ist mir nie eins bekannt geworden - vielleicht waren meine Hinweise dazu in den wenigen Einzelfällen aber auch präzise genug :-)) ...Neugier: wie viele sind Ihnen denn bekannt?
Fortitude oneam 09.05.2018 | 07:17
Hallo Zusammen, aalleine schon mal nach der Art der Tätigkeit zu fragen, ist schon etwas suspekt. Und wenn der Fragende aus """wegen psychischer Erkrankungen unbefristet voll erwerbsgemindert. Meine frühere Arbeit hat sehr zu meinem Komplett Zusammenbruch vor zwei Jahren beigetragen.""" Eine solche weit gefächerte Erkrankung, lässt doch darauf schließen, dass gar keine Tätigkeit ausgeübt werden kann. Und wenn Personen mit allen Mitteln versuchen die volle EMR zu erwirken und danach sofort einen Minijob nachgehen, dann Frage ich mich, was läuft hier falsch in unseren Rechtssystem. Aber sei es drum, ich jedenfall kann aufgrund meiner Erkrankungen nicht mehr arbeiten. Wünsche Allen noch viel Spaß in dieser Diskussionsforum. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
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