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Artikel Börsenmakler werden nicht vers

von Die Keule18.05.2009 | 12:21
887 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Bitte nennen Sie mir die Gesetzesnorm, wonach Ihre Aussage "Alle, die ab 1961 geboren wurden und berufsunfähig sind, erhalten eine volle Erwerbsminderungsrente" der aktuellste Rechtsstand ist. Wurde das Gesetz heute beschlossen?

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 18.05.2009 | 13:01

Hallo Keule,

danke für den Hinweis. Der erste Absatz in unserem Artikel war wirklich kein Ruhmesblatt. Wir haben ihn geändert und, um weitere Irritationen zu vermeiden, mit einer Tabelle bestückt.

Ein dickes "Pardon" von uns.

Viele Grüße

Ihre Redaktion

3 Antworten

Die Keuleam 18.05.2009 | 12:45
Wenn es das so nicht gibt, warum steht dann der zitierte Satz so in den heutigen Finanznachrichten auf dieser Homepage? Da muß doch der Bundestag dieses neue Gesetz heute beschlossen haben oder wo kommt diese Erkenntnis her?
Jimmyam 18.05.2009 | 12:31
Eine Vorschrift, die den von Ihnen genannten Inhalt regelt, gibt es nicht. Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung sind zwei verschiedene Definitionen. Allein Berufsunfähigkeit und teiweise Erwerbsminderung passen bei Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, nach § 240 SGB VI zusammen.
Die Keuleam 18.05.2009 | 12:50
AHA, so schnell wurde der gesamte Artikel gelöscht, wie ich gerade gesehen habe. Solche Falschinformationen sind nicht gerade eine Ruhmestat!
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