Hallo Iris,
bitten haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen in diesem Forum nicht wirklich einen Rat geben können, welches die sinnvollste Strategie in einem SG-Verfahren wäre.
Wenn Sie ein RV-Gutachten für falsch halten, dann sollten Sie auf jeden Fall Ihre Argumente dagegen dem Gericht mitteilen.
Bitte beachten Sie aber auch, dass die Leistungsvoraussetzungen in der Unfallversicherung oder auch bei einer privaten BU-Versicherung von den Kriterien der Rentenverischerung abweichen können - die anderen Ihnen vorliegenden Gutachten müssen also nicht unbedingt zur Leistung der EM-Rente führen.