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Experten-Antwort

Arztbescheinigung für Untersuchung

von Franzi11.08.2018 | 21:51
547 Ansichten
5 Antworten

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Ich habe eine Einladung zu einer Begutachtung direkt bei der Rentenversicherung bekommen. In dem Schreiben steht, sofern meine Hausärztin den Rentenantrag unterstützt solle ich eine "Arztbescheinigung" mitbringen. Was soll das für eine Bescheinigung sein? Meine Hausärztin wurde bereits angeschrieben und sie musste eine Stellungnahme schreiben und einen Fragebogen ausfüllen. Ich verstehe jetzt nicht was ich da mitbringen soll. Nochmal ein komplettes Gutachten oder was? Kann mir da jemand weiterhelfen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.08.2018 | 11:36

Hallo User Franzi,

die von Ihnen genannte „Arztbescheinigung“, dass Ihr Hausarzt einen Rentenantrag unterstützt, ist nur notwendig, wenn eine Stellungnahme Ihres Arztes noch nicht vorliegt.

Wenn Sie aber unsicher sind, sollten Sie schnellstmöglich bei der Deutschen Rentenversicherung anrufen und nachfragen, ob die Bescheinigung überhaupt noch notwendig ist. Wenn ja, klären Sie bitte den Inhalt der Bescheinigung und die Kostentragen mit der Deutschen Rentenversicherung ab.

4 Antworten

Fastrentneram 12.08.2018 | 08:27
Da hier keiner Ihren Fall kennt, können Sie hier im Forum nur Spekulationen erwarten, welche Ihnen letztendlich aber nicht weiter helfen. Setzen Sie sich mit dem Absender des Schreibens in Verbindung und teilen ihm die hier von Ihnen schon genannte Situation mit. Dort werden Sie dann erfahren, ob überhaupt und in welcher Form noch eine Stellungnahme Ihres Hausarztes erforderlich ist.
Franziam 12.08.2018 | 16:54
Der Absender ist die DRV. Hätte ja sein können, dass es ein allgemeiner Begriff ist Arztbescheingiung. Wenn dem aber nicht so ist woher soll dann der gemeine Bürger das wissen was damit gmeint sein soll? Gutachten Stellungnahme Arztbrief AU? Kann alles gemeint sein. Warum schreibt die DRV das in die Einladung wenn kurz vorher der Arzt bereits befragt wurde. Warum konnte man ihm da nicht um einen Arztbescheinigung bitten? Das kommt ja nicht von einer Viterinärmedizinerin auf den friesischen Inseln die was komisches will sondern vom sozialmedizinischen Dienst der DRV. Welchen Sinn hat etwas wenn selbst das Expertenforum der DRV nur spekulieren kann was es sein könnte?
Franziam 12.08.2018 | 18:24
Der Absender ist die DRV. Hätte ja sein können, dass es ein allgemeiner Begriff ist Arztbescheingiung. Wenn dem aber nicht so ist woher soll dann der gemeine Bürger das wissen was damit gmeint sein soll? Gutachten Stellungnahme Arztbrief AU? Kann alles gemeint sein. Warum schreibt die DRV das in die Einladung wenn kurz vorher der Arzt bereits befragt wurde. Warum konnte man ihm da nicht um einen Arztbescheinigung bitten? Das kommt ja nicht von einer Viterinärmedizinerin auf den friesischen Inseln die was komisches will sondern vom sozialmedizinischen Dienst der DRV. Welchen Sinn hat etwas wenn selbst das Expertenforum der DRV nur spekulieren kann was es sein könnte?
Eine Arztbescheinigung ist für den AG.
Das ist ja genau das Problem. Die DRV schreibt Arztbescheingiung mitbringen aber der Begriff hat keine einheitliche Bedeutung. Soll der Arzt ein Gutachten schreiben dass er mich für EM hält? Einen Arztbrief was ich habe? Eine AU? Wer bezahlt ihm das? Sorry aber was soll das sein? Jetzt muss ich bei der DRV anrufen um zu fragen was sie meinen und wollen wer das bezahlt und warum sie das nicht selbst vom Arzt abfordern. Vielleicht weil sie es nicht bezahlen wollen, dann macht der Vorgang aber keinen Sinn, meinem Arzt vorher einen Fragebogen zuzuschicken und um eine Stellungnahme zu bitten. Seit wann beauftragt die DRV den Antragsteller der DRV bekannte Ärzte aufzusuchen und für sie Gutachten Bescheinigungen oder was auch immer zu besorgen?
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