Das Regelarbeitsentgelt während einer Altersteilzeitarbeit beträgt grundsätzlich die Hälfte des ohne Altersteilzeitarbeit maßgeblichen laufenden Arbeitsentgelts (sog. Vollzeitarbeitsentgelt). Der Arbeitge-ber hat jedoch das Regelarbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit um mindestens 20 Prozent aufzusto-cken. Dieser Aufstockungsbetrag wird steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt. Je nach Aus-gestaltung des Tarifvertrages wird der Aufstockungsbetrag auch während einer Zeit der Arbeitsunfä-higkeit weitergezahlt.
In Zusammenhang mit Ihrer Anfrage empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren Betriebsrat oder an die Ge-werkschaftsvertretung zu wenden, die nähere Angaben zu einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis ma-chen können. Zusätzlich können Sie eine Probeberechnung Ihres Regelarbeitsentgelts bei Ihrem Lohnbüro durchführen lassen.