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ATZ

von Sandra10.03.2008 | 19:05
1011 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich möchte nächstes Jahr in ATZ gehen - durch das halbe Brutto bin ich finanziell nicht mehr gut abgesichert z.B. bei längerer Krankheit - wer kennt sich da aus wie ich mich finanziell absichern kann - worauf muss ich sonst noch achten ? Danke

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 11.03.2008 | 09:45

Das Regelarbeitsentgelt während einer Altersteilzeitarbeit beträgt grundsätzlich die Hälfte des ohne Altersteilzeitarbeit maßgeblichen laufenden Arbeitsentgelts (sog. Vollzeitarbeitsentgelt). Der Arbeitge-ber hat jedoch das Regelarbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit um mindestens 20 Prozent aufzusto-cken. Dieser Aufstockungsbetrag wird steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt. Je nach Aus-gestaltung des Tarifvertrages wird der Aufstockungsbetrag auch während einer Zeit der Arbeitsunfä-higkeit weitergezahlt.

In Zusammenhang mit Ihrer Anfrage empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren Betriebsrat oder an die Ge-werkschaftsvertretung zu wenden, die nähere Angaben zu einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis ma-chen können. Zusätzlich können Sie eine Probeberechnung Ihres Regelarbeitsentgelts bei Ihrem Lohnbüro durchführen lassen.

1 Antworten

Schadeam 11.03.2008 | 07:37
lassen Sie sich vom Arbeitgeber errechnen, was netto herauskommt. Anschließend erkundigen Sie sich bei der Krankenkasse, wie hoch das KG im Falle der Krankheit wäre. Und dann müssen Sie sich entscheiden: keiner ist zur AT gezwungen, Sie können alternativ auch voll wie bisher weiterarbeiten.
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