Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenDas Regelarbeitsentgelt während einer Altersteilzeitarbeit beträgt grundsätzlich die Hälfte des ohne Altersteilzeitarbeit maßgeblichen laufenden Arbeitsentgelts (sog. Vollzeitarbeitsentgelt). Der Arbeitge-ber hat jedoch das Regelarbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit um mindestens 20 Prozent aufzusto-cken. Dieser Aufstockungsbetrag wird steuer- und sozialversicherungsfrei ausgezahlt. Je nach Aus-gestaltung des Tarifvertrages wird der Aufstockungsbetrag auch während einer Zeit der Arbeitsunfä-higkeit weitergezahlt.
In Zusammenhang mit Ihrer Anfrage empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren Betriebsrat oder an die Ge-werkschaftsvertretung zu wenden, die nähere Angaben zu einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis ma-chen können. Zusätzlich können Sie eine Probeberechnung Ihres Regelarbeitsentgelts bei Ihrem Lohnbüro durchführen lassen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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