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ATZ

von Albrecht02.12.2008 | 14:09
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Ihr Experten, geht das so wie ich mir das denke. Jahrgang 53, Schwerbeh. ab 14 J. immer gearbeitet, 8 J. Blockmodell.. mit 59 J. daheim in Freistellungsphase? Besser geht nichts mehr. Kann ich das so angehen? Danke Gibts dabei Abschlag? Für die 8 J. ATZ bekomme ich ca.25 Euro weniger Rente. Dafür braucht man doch keine 4 J. länger zu arbeiten.

3 Antworten

Wolfgangam 02.12.2008 | 19:27
> Für die 8 J. ATZ bekomme ich ca.25 Euro weniger Rente. Richtig Albrecht, die Differenz (25 EUR) bis 63 zum 'normalen' Beschäftigungsverhältnis, statt ATZ, ist vernachlässigbar. Wenn Sie mit dem geringeren Netto-Einkommen bis dahin klarkommen - rein in die ATZ. Sie haben 4 'gewonnene' Jahre, hören vor der frühestmöglichen Altersrente auf (ab 60 an Schwerbehinderte bzw. 60 und 7 Monate - wenn ATZ nicht schon vor 2007 vereinbart wurde) und letztendlich auch mehr auf dem Konto, als wenn Sie den Stuhl schon mit 60 + 7 räumen würden. Abschlag: wie oben schon kurz angesprochen. Ab 63 keiner, wenn die ATZ-Vereinbarung noch aus vor 2007 stammt. Sonst verschiebt sich der volle Rentenbeginn auf 63 + 7. Ab 63 um diese 7 Monate vorgezogen wäre die Altersrente um 2,1 % zu kürzen. Gruß w.
Albrechtam 03.12.2008 | 12:08
Bekomme jetzt den ATZ-Vertrag so wie ich ihn geschildert habe. Ein Vertrag das die 2,1% Abschlag auch noch wegfallen bekomme ich nicht. Warum das so ist verstehe ich nicht.
Wolfgangam 03.12.2008 | 23:54
> Warum das so ist verstehe ich nicht. Hallo Albrecht, mit Jg. 1953 haben Sie einfach kein Recht, von Ihrem Arbeitgeber irgendetwas in Richtung ATZ zu verlangen. Das was er Ihnen anbietet, können Sie akzeptieren, oder einfach so weiterarbeiten. (Zum Verständnis: nach dem ATZ-Gesetz KANN der Arbeitgeber ATZ vereinbaren, nicht muss. Nach tarifvertraglichen Regelungen SOLL AB 60 ATZ vereinbart werden - die Tarifverträge enden 2009. Wann wird Jg. 53 60 Jahre ? 2013, insofern sind Sie auf das Angebot Ihres Arbeitgebers angewiesen - auf Ihre Forderungen muss der Arbeitgeber nicht eingehen.) Gruß w.
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