Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenSofern Sie die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen, haben Sie nach dem bisherigen Gesetzentwurf trotz des versäumten Stichtages auch weiterhin die Möglichkeit mit 65 die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch zu nehmen. Hier müssten Sie dann ggf. mit einem Abschlag von 2,4% rechnen. Zur Klärung, für welche Rente Sie die Anspruchsvoraussetzungen zu welchem Termin erfüllen, wenden Sie sich bitte an eine Auskunft- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
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