Für das Vorliegen einer Altersteilzeitbeschäftigung sind daneben ausgeübte Beschäftigungen bei einem anderen Arbeitgeber unabhängig von deren Umfang unschädlich.
Es ist auch unerheblich, ob die Nebenbeschäftigung während der Arbeits- oder der Freistellungsphase ausgeübt wird.
Ob Sie den 400 Euro-Job Ihrem Arbeitgeber melden müssen oder nicht, muss sich aus Ihrem Arbeitsvertrag ergeben. Dies ist kein Problem der Rentenversicherung.