Wegen der Höhe Ihres (voraussichtlichen) Rentenabschlags und der vermeintlichen Altersrentenart kann ich mich dem Rat von "ATZ" nur anschließen, gehen Sie mit Ihrem Altersteilzeitvertrag, Ihrer letzten Rentenauskunft und auch Ihrem Schwerbehindertenausweis zu einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen und informieren sich dort. Die für Sie nächstgelegene können Sie auf dieser Seite unter "Service - Beratungsstellen" ermitteln.
Wegen der Einmalzahlung (Abfindung) für den Rentenabschlag, die es wohl für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gibt (s. Beitrag von "Wolfgang"), fragen Sie doch einfach bei Ihrer Personalstelle nach.