Wie der § 613a BGB schon besagt gehen die Rechte und Pflichten, wegen der Übernahme auf den neuen AG über. In wieweit das die ATZ betrifft kann nur der neue AG arbeitsrechtlich i.V.m. mit Betriebsrat und/oder Gewerkschaft klären.
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Wie der § 613a BGB schon besagt gehen die Rechte und Pflichten, wegen der Übernahme auf den neuen AG über. In wieweit das die ATZ betrifft kann nur der neue AG arbeitsrechtlich i.V.m. mit Betriebsrat und/oder Gewerkschaft klären.
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