Hallo Wilhelm,
wie "Schade" es bereits beschrieben hat, wird sich (nach bisherigem Gesetzesentwurf) nichts an den Abschlägen in Ihrer Altersrente nach Vollendung des 62. Lebensjahres ändern.
Die Abschläge bei der Altersrente für langjährig Versicherte werden aus der Zeit bis zum regulären Renteneintrittsalter (Regelaltersgrenze) ermittelt.