Ob eine Gesundheitseinschränkung die ATZ beendet, müsste in Ihrem ATZ-Vertrag stehen. Wenn sie vor dem Erreichen einer Altersgrenze für eine Altersrente die ATZ beenden, wird das AloGeld, nach dem vor der ATZ erzielten Arbeitsentgelt berechnet. Nähere Informationen sollten Sie bei der AfA (Arbeitsamt) erfragen.