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ATZ Förderung bis 2009?

von DINO4601.03.2007 | 14:58
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ist es so, dass nur noch bis 2009 von der BA "gefördert" wird? Ist das der Termin des Beginns der ATZ? Gibt es weiterhin "ungefördert" die Möglichkeit der ATZ, mit den Aufstockungsmöglichkeiten? Dank und Gruß

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Im § 16 des Altersteilzeitgesetz ist bestimmt, dass Leistungen der BA an Arbeitgeber (nach 2010) für ATZ nur noch erbracht werden, wenn die Voraussetzungen für den Beginn der ATZ spätestens am 31.12.2009 vorgelegen haben - diese also spätestens am 31.12.2009 (Arbeitsphase) beginnt.

Es bleibt indes Ihnen bzw. dem Arbeitgeber vorbehalten, für Zeiten (Beginn der ATZ) nach 01.01.2010 eine der geförderten ATZ vergleichbare Regelung umzusetzen - Förderleistungen von der BA gibt`s dann halt keine mehr und welcher Arbeitgeber wird dann bei Reduzierung der Wochenarbeitszeit auf 50 % ähnliche Aufstockungsleistungen wie jetzt (bzw. bis 2009) erbringen....

Noch ist (auch) dazu aber das letzte Wort noch nicht gesprochen und 2009 soll es in Deutschland ja wieder Wahlen geben....

MfG

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