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ATZ frühestmöglichen Rentenbeginns

von GWL09.01.2007 | 16:46
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2 Antworten

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Guten Tag allerseits, vielen Dank für schnellen Antwort auf mein ersten Frage, leider habe ich noch eine!! für die Prüfung ob eine ATZ abgeschlossen wird verlangt mein Chef ein frühestes Renteneintrittsdatum Abklärung, ein sogenannten "Kurzbescheid" von def BfA. Ich bin 1950 geboren und möchte in Oktober mit ATZ anfangen (2007-2013). Ich habe diese Bescheid beantragt und bekam ein "Mitteilung des frühestmöglichen Rentenbeginns ohne Rentenminderung" mit die Info dass ich kein Rentenanspruch ohne Rentenminderung habe aber ohne frühestes Renteneintrittsdatum. Bei ein zweiten Versuch bekam ich ein Rentenauskunft auch ohne frühestes Renteneintrittsdatum. Mir ist klaar dass ich ein Rentenminderung von 7,2% hinnehmen muss, also wie komme ich an ein bescheid mit ein frühestes Renteneintrittsdatum 01/10/2013 ??

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Falls der frühestmögliche Rentenbeginn aus den Ihnen vorliegenden Unterlagen nicht hervorgeht, sollten Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger erneut eine entsprechende Bescheinigung anfordern.

1 Antworten

Scoutam 09.01.2007 | 22:13
Hallo, Die Rentenauskunft welche Sie erhielten sind darin die einzelnen Rentenarten aufgeführt? z.B. Altersrente für langjährig Versicherte oder Altersrente wegen Arbeitslosigkeit bzw. Altersteilzeitarbeit? Falls ja müsste man daraus erkennen können, ab wann der früheste Renteneintritt wäre. Falls nein, dann am besten die nächste Auskunfts- u. Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen und die Beraterinnen oder Berater können eine Rentenauskunft erstellen und auf die entsprechende Rentenart hinweisen. Mit freundlichen Grüßen Scout
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