Sie hätten sich schon vor Jahreswechsel mit dieser Frage auseinandersetzen sollen.
Die Ihnen jetzt noch offen stehenden Möglichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie ab dem 63. Lebensjahr mit 9 % Abschlag beanspruchen - sofern Sie die Wartezeit von 35 Jahren bis dahin erfüllt haben.
Hätten Sie bereits bis 12/2006 ATZ vereinbart, so hätten Sie diese Rente bereits ab 62 mit 10,8 % Abschlag beanspruchen können.
Die Altersrente für Schwerbehinderte Menschen können Sie (je nach Geburtsmonat im Jahre 1952) mit 60 Jahren bzw. bei Geburtsjahrgang 12/1952 mit 60 Jahren und 6 Monaten beanspruchen. Sie haben hier in jedem Fall Abschläge von 10,8 % zu beachten.
Als Geburtsjahrgnag 1952 können Sie die Altersrente für Frauen wie auch Altersrente wgen ALO nicht mehr beanspruchen.
Die Regelaltersrente können Sie erst 65 Jahren und 6 Monaten beanspruchen.
Ob die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (wie im Entwurf zum sogen. RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vorgesehen) kommt und ob Sie dann auch die insoweit geforderten 45 Jahre Pflichtbeitragszeiten erfüllt haben, kann weder jetzt noch im Online Forum beurteilt werden.
Hinweis:
Von der Agentur für Arbeit geförderte ATZ können Sie für Zeiten ab 55 bis zu einer geförderten Höchstdauer von 6 Jahren natürlich weiterhin mit Ihrem Arbeitgeber abschließen und mit der rente Ihrer Wahl verbinden. Die ATZ sollte dann aber bis spätestens 12/2009 angetreten werden damit der Arbeitgeber auch noch Förderleistungen dafür (Aufstockungsbeiträge etc.) erhalten kann.
MfG