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ATZ-Reha

von Marco19.03.2010 | 19:13
794 Ansichten
4 Antworten

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Bevor ich einen Antrag auf Reha stelle, hab ich eine Frage. Ob ich mir Reha leisten kann. Bin in ATZ ,1400 Netto, Tochter noch im Studium die wir unterstützen. Ab wieviel Netto muß bei Reha zugezahlt werden? Ehefrau 700 Netto. Danke für Antwort. Bitte nicht gleich falsches Forum schreiben.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Marco,

ob Sie eine Zuzahlung für eine stationäre Rehabilitation leisten müssen, ist abhängig von der Höhe Ihres Nettogehalts, welches Sie im Kalendermonat vor Beantragung der Rehamaßnahme erhalten haben.

Die derzeit maßgebenden Beträge können Sie hier finden:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15758/SharedDocs/de/Inhalt/03__Rehabilitation/01__leistungen/02__medizinische__reha/kosten__zuzahlung.html

Sie haben auch die Möglichkeit eine sogenannte ganztägig ambulante Rehamaßnahme zu beantragen. Bei einer solchen Maßnahme besteht keine Zuzahlungspflicht.

3 Antworten

Wolfgangam 19.03.2010 | 19:26
Hallo Marco. dass die Reha in einen Rentenantrag münden kann, und damit die ATZ sich als 'Störfall' auflöst, wissen Sie. DIE Frage ist vielleicht wesentlicher, als nach der möglichen Zuzahlung, und was Erwerbsminderungsrente (lange) vor Erreichen der geplanten Altersrente bedeutet ? Muss ja nicht so kommen - aber wehe wenn das ATZ-Gerüst zusammenbricht. Gruß w.
Marcoam 19.03.2010 | 19:40
Danke ihnen Wolfgang, Wenn ich wegen Rückenbeschwerden in Reha soll,so mein Arzt, Hatte früher schon Bandscheiben OP. Muß ich dabei wirklich Angst haben ,das ich in Rente soll. Hab noch 2 Jahre bis zur Freistellungsphase. Danke, von dieser Seite hab ich das noch nicht gesehen. Und Störfall usw. können wir uns nicht leisten.
Rosannaam 20.03.2010 | 00:14
Noch zur Ergänzung: Von der RENTENVERSICHERUNG wird eine Reha nur gezahlt, solange Sie in der AKTIVEN Phase der ATZ sind. Danach ist die Krankenkasse zuständig. Das mit der EM-Rente/dem Störfall ist natürlich schon zu beachten, aber wenn´s gesundheitlich nicht anders geht??? Und vielleicht hilft die Reha ja doch. In der Regel dauert eine Reha ja nur 3 oder bei Verlängerung 4 Wochen. Noch besser und meiner Erfahrung nach ist oft eine AMBULANTE Reha besser als eine stationäre. Dies hätte noch die anderen Vorteile: - keine Zuzahlung - Sie sind jeden Tag einige Stunden in der Reha und abends wieder daheim Ich habe schon von einigen Versicherten gehört, dass sie über diese Vornehmlichkeiten begeistert waren und ihnen die ambulante Reha sehr geholfen hat. Gerade bei orthopädischen Leiden halte ich die amb. Reha für sinnvoll. WENN Sie einen Reha-Antrag stellen, sollten Sie aufgrund Ihres Wahl- und Wunschrechtes eine ambulante Reha beantragen. MfG Rosanna.
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