Hallo Marco,
ob Sie eine Zuzahlung für eine stationäre Rehabilitation leisten müssen, ist abhängig von der Höhe Ihres Nettogehalts, welches Sie im Kalendermonat vor Beantragung der Rehamaßnahme erhalten haben.
Die derzeit maßgebenden Beträge können Sie hier finden:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15758/SharedDocs/de/Inhalt/03__Rehabilitation/01__leistungen/02__medizinische__reha/kosten__zuzahlung.html
Sie haben auch die Möglichkeit eine sogenannte ganztägig ambulante Rehamaßnahme zu beantragen. Bei einer solchen Maßnahme besteht keine Zuzahlungspflicht.