Nach Ihren Angaben haben Sie Anspruch auf eine Altersrente für langjähriige Versicherte ab dem 62. Lebensjahr, da Sie vor dem 01.01.2007 eine Altersteilzeitvereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber abgeschlossen haben. Der Rentenabschlag beträgt 10,8%. Würden Sie diese Rente erst ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch nehmen, beträgt der Abschlag 8,7%.
Für Ihr Geburtsjahr kommt auch noch die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit ab dem 63. Lebensjahr in betracht. Hier beträgt der Abschlag nur 7,2%. Sofern eine Schwerbehinderung von wenigstens 50% vorliegt, käme auch noch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Betracht. Diese könnten Sie ab dem 63. Lebensjahr ohne Abschlag in Anspruch nehmen. Bitte lassen Sie sich hierzu in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten.