Rentenminderungen, die aufgrund einer vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente eintreten, können Sie ganz oder teilweise durch Beitragszahlungen ausgleichen. Um die Höhe der Beiträge zu ermitteln, ist zunächst festzustellen, wie hoch die Verminderung der persönlichen Entgeltpunkte ist, wenn der Versicherte eine Altersrente vorzeitig in Anspruch nimmt. Anhand der geminderten persönlichen Entgeltpunkte wird dann der Beitragsaufwand errechnet, der erforderlich ist, um die Rentenminderung vollständig auszugleichen. Der Aufwand für eine derartige Beitragszahlung ist allerdings beträchtlich. So kosten beispielsweise die Beiträge zum Ausgleich eines monatlichen Rentnenabschlages von 100 Euro bei einem um ein Jahr vorgezogenen Rentenbeginn bereits rund 23.000 Euro. Die Beiträge haben die Versicherten selbst auszugleichen, bei großen Firmen beteiligen sich oftmals die Arbeitgeber an der Ausgleichszahlung. Um festzustellen, wie hoch Ihr Beitragsaufwand zum Ausgleich der Rentenminderung ist, können Sie einen "Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters" (Vordruck V 210) bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen.