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ATZ-Rentenabschläge

von Heinz26.05.2008 | 19:19
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4 Antworten

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Melde mich nochmal,da mich dieses Thema betrifft. Wie kann ich das verstehen? Ausgleichszahlung für Rentenabschläge? Bei mir sind das 3 Jahre,10,8% Abschläge. Wie wird diese Zahlung berechnet? Gibts das auch öffentl. Dienst Land-Hessen? Danke nochmal für Antwort, mein Arbeitgeber hat mir davon nichts mitgeteilt.

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1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Rentenminderungen, die aufgrund einer vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente eintreten, können Sie ganz oder teilweise durch Beitragszahlungen ausgleichen. Um die Höhe der Beiträge zu ermitteln, ist zunächst festzustellen, wie hoch die Verminderung der persönlichen Entgeltpunkte ist, wenn der Versicherte eine Altersrente vorzeitig in Anspruch nimmt. Anhand der geminderten persönlichen Entgeltpunkte wird dann der Beitragsaufwand errechnet, der erforderlich ist, um die Rentenminderung vollständig auszugleichen. Der Aufwand für eine derartige Beitragszahlung ist allerdings beträchtlich. So kosten beispielsweise die Beiträge zum Ausgleich eines monatlichen Rentnenabschlages von 100 Euro bei einem um ein Jahr vorgezogenen Rentenbeginn bereits rund 23.000 Euro. Die Beiträge haben die Versicherten selbst auszugleichen, bei großen Firmen beteiligen sich oftmals die Arbeitgeber an der Ausgleichszahlung. Um festzustellen, wie hoch Ihr Beitragsaufwand zum Ausgleich der Rentenminderung ist, können Sie einen "Antrag auf Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters" (Vordruck V 210) bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen.

3 Antworten

Wolfgangam 27.05.2008 | 09:21
Hallo Heinz, der Arbeitgeber muss einem dazu nichts mitteilen. Ich sag mal brachial, den kümmert es überhaupt, wie es mit der Rente nach Beschäftigungsende normal oder ATZ aussieht, welche Abschläge ein Beschäftigter bei vorzeitiger Inanspruchnahme hinnehmen muss. DAS ist Sache des Beschäftigten selbst, sich um seine Rente zu kümmern. Das mit den Abschlägen ist ja nicht neu, auch nicht, dass man selbst durch Beitragszahlungen den Ausgleich wieder ganz oder teilweise herstellen kann. Darüber informiert aber, wie gesagt, nicht der Arbeitgeber, sondern die Stellen - auf Nachfrage des Versicherten - die sich damit auskennen. Öff. Dienst ....ist mir nicht bekannt, dass es hier Arbeitgeber gibt, die freiwillig die Ausgleichszahlungen übernehmen. Tarifvertraglich (TV ATZ) ist es nicht vorgesehen - außer einer (kleinen) Abfindung für die Rentenabschläge (§ 5 Abs. 7 TV ATZ). http://www.der-oeffentliche-dienst.de/themen/angestellte.php?loa… Näheres dazu sollte auch der örtliche Personalrat wissen. Gruß w.
LSam 27.05.2008 | 13:39
Je höher die Ebene in der man arbeitet, um so großzügiger die Regelungen, könnte man sagen. Ist auch ein wenig ironisch gemeint. Kann nur von Beispielen sagen, wo hausinterne Regelungen für Landesbedienstete besser waren als solche der Komunen. Hängt wohl auch davon ab, ob man gehen soll oder gehen will. Soll man gehen, kann man evtl. auch Forderungen stellen. Wenn Sie sagen können, wieviel Entgeltpunkte der Minderung unterliegen, kann ich Ihnen den Ausgleichsbetrag nennen, der im Jahr 2008 dafür zu zahlen wäre, egal von wem. Ergänzende Hinweise zu Beiträgen Vorgänger. Es besteht keine Verpflichtung jeweils die volle Minderung an EGPT auszugleichen. Sie können frei wählen zwischen einem Monat und allen Monaten der Minderung
Rosannaam 27.05.2008 | 17:29
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