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Experten-Antwort

ATZ, Schwerbehinderung erst während Freistellungsphase

von H. Kaiser07.02.2013 | 17:24
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8 Antworten

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Ich erreiche in einigen Monaten die Freistellungsphase (also ATZ mit Blockmodell), es gilt der TVöD. Mein Verfahren auf Erhöhung des GDB auf 50 zieht sich hin, so dass ich mich frage, ob die Anerkennung der Schwerbehinderung nach Beginn der Passivphase für mich von Nachteil sein kann. Das wäre ja der Fall, wenn das als Störfall gelten würde, so dass ich zwangsweise vorzeitig in Rente gehen müsste, obwohl ich die komplette Aktivphase durchlaufen habe. Kann mir hierzu jemand Auskunft geben? Vielen Dank im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ein Störfall im sv-rechtlichen Sinne tritt in dem Moment ein, in dem das angesammelte Wertguthaben nicht vereinbarungsgemäß verwendet wird.

Klassischer Störfall in diesem Sinne ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wegen Inanspruchnahme einer Altersrente vor dem ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt.

Sofern Sie aber nicht früher "in Rente" gehen, tritt kein Störfall ein. Hier wird das angesammelte Wertguthaben vereinbarungsgemäß für den Zeitraum der Freistellung verwendet.

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7 Antworten

Anitaam 07.02.2013 | 18:37
Warum zwangsweise? Sie können auch mit SB-Ausweis mit 65+ in Rente. Sie KÖNNEN nur früher.
H. Kaiseram 07.02.2013 | 18:52
Vielen Dank für die Antwort, aber gilt das "KÖNNEN" auch bei Altersteilzeit?
KSCam 07.02.2013 | 21:21
Sie brauchen doch Ihren Arbeitgeber überhaupt nicht informieren, dass die Schwerbehinderung bewilligt ist (oder überhaupt beantragt). Wenn erst in der Passivphase entschieden wird, bringt der Ausweis Ihnen doch keinen arbeitsrechtlichen Vorteil? Man kann auch Probleme sehen wo keine sind.
Beitrag von H. Kaiseram 08.02.2013 | 14:46
Ich habe dazu noch 2 Rückfragen: 1) Ich mache also nichts falsch (und es hat auch keine negativen Konsequenzen), wenn ich den Arbeitgeber nicht über eine Anerkennung als Schwerbehinderter erst in der Freistellungsphase informiere? 2) Und es gibt auch von anderer Stelle keine automatische Benachrichtigung an den Arbeitgeber (z.B. von der Krankenkasse)?
Fredam 09.02.2013 | 08:56
Bei mir war es auch so, Sie brauchen die Schwerbeh. nicht zu melden. Es läuft alles so weiter bis zur Rente. Schlechter wird es wenn jemand vor der ATZ 50% hat und kommt dann auf 30% zurück. Dann geht der Ärger los mit Abschlag usw., bei Ihnen ist alles klar.
Batrixam 09.02.2013 | 19:24
Schauen Sie bitte in Ihren ATZ-Vertrag. Da steht drin, ob sich das Ende der ATZ bei Eintritt einer Schwerbehinderung noch ändert oder nicht bzw. ob Sie verpflichtet sind eine hinzutretende Schwerbehinderung anzuzeigen oder nicht.
DarkKnight RVam 14.02.2013 | 06:53
Hallo H. Kaiser, nachschauen was im Altersteilzeitvertrag drin steht sollten Sie auf jeden Fall. Bis zu welchem Alter läuft die Freistellungsphase? Ggf. besteht mir einer Schwerbehinderung von mind. 50% sogar die Möglichkeit eine Altersrente als Teilrente neben der ATZ zu beantragen! Dazu müssten Sie mit dem Entgelt aus der ATZ die entsprechende Hinzuverdienstgrenze einhalten!
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