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ATZ u. arbeitslos

von Heinz25.05.2008 | 17:53
1475 Ansichten
7 Antworten

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Kann ich wirklich mich nach ATZ arbeitslos melden, damit der Abschlag nicht so hoch ist? Bin Jahrgang 53, Schwerbeh. beginne mit 55 ATZ Blockmodell, bin mit 60j. u. 7mon. fertig. Komme mit 58 J. in Freistellung. Abschlag Rente 10,8%,Arbeiter öffentl. Dienst. Geht das überhaupt nach der Freistellungsphase arbeitslos melden? Damit man den Abschlag drücken kann? Antrag für ATZ wird nur so unterschrieben, der erstmögliche Termin der Rente muß angenommen werden. ATZ längere Laufzeit ohne Abschlag der Rente wird nicht unterschrieben. Was hierfür der Grund ist, kann ich auch nicht sagen. Auf diese Frage bekomme ich keine Antwort. Danke für ev. Antwort.

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 26.05.2008 | 09:20

Altersteilzeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes liegt vor, wenn die entsprechende Vereinbarung zumindest bis zum frühestmöglichen Zeitpunkt reicht, zu dem der Arbeitnehmer eine - ggf. auch geminderte - Altersrente in Anspruch nehmen kann.

Bei der Prüfung der 24 Kalendermonate Altersteilzeit, die für den Rentenanspruch erforderlich sind, ist nicht auf den Zeitraum unmittelbar vor Rentenbeginn abzustellen. Es genügt, wenn nach Vollendung des 55. Lebensjahres für insgesamt 24 Kalendermonate eine Altersteilzeitbeschäftigung ausgeübt worden ist.

Sie haben auch die Möglichkeit, dass Sie nach Ende Ihrer Altersteilzeit Ihre Rente nicht in Anspruch nehmen, sondern sich arbeitslos melden oder eine neue Beschäftigung aufnehmen.

6 Antworten

Schadeam 25.05.2008 | 18:09
ob und wie lange Ihr AG Ihnen Altersteilzeit anbietet, kann Ihnen im Forum niemand beantworten - das kann Ihnen nur Ihre Personalstelle sagen. Das kann jeder Arbeitgeber im Rahmen der Tarifverträge für sich selbst entscheiden. Nach heutiger Auffassung wäre es durchaus möglich nach der AT nicht in Rente zu gehen, sondern sich arbeitslos zu melden. Ob dies aber in 5 bis 6 Jahren immer noch so funktioniert, wird Ihnen heute niemand schriftlich geben. Wie hoch dann anschließend Ihr ALG sein wird und ob Sie etwa eine Sperrzeit erhalten, fragen Sie bitte beim Arbeitsamt nach (allerdings werden die sich mit Auskünften in die Zukunft wohl auch bedeckt halten). Und letztlich zwingt Sie doch keiner die AT zu beantragen, wenn Sie die Abschläge nicht wollen, können Sie ja auch bis 63 oder länger arbeiten...;-) Alle Vorteile lassen sich vielleicht nicht einstreichen?
Heinzam 25.05.2008 | 21:37
Auf Sie Schade und Ihre freche Wortmeldung kann ich verzichten.
Wieso frech?am 25.05.2008 | 22:14
Frech, sind Sie, weil Sie uns Beitragszahler aussaugen...
winfridam 26.05.2008 | 08:06
Lieber Herr Heinz. eine Altersteilzeit endet immer mit einem Rentenbeginn, mit oder ohne Abzüge! Sodass nach Beendigung der Altersteilzeit KEINE Arbeitslosigkeit beantragt werden kann.
Wolfgangam 26.05.2008 | 08:34
> eine Altersteilzeit endet immer mit einem Rentenbeginn Die Altersteilzeitarbeit endet mit dem vertraglich festgelegten Ende. Es sei denn, vor diesem Ende wird eine Rente in Anspruch genommen (oder es tritt ein anderer Störfall ein). Für den öffentlichen Dienst: TV ATZ Es ist 'üblich', dass die meisten öff. Arbeitgeber ATZ nur bis zum frühestmöglichen Rentenbeginn bewilligen, ansonsten sie nicht verpflichtet wären, ATZ vor 60 mit dem Beschäftigten zu vereinbaren. Wer das nicht will, dem steht es frei, sich sein Beschäftigungsende mit durchgehend aktiver Tätigkeit selbst zu wählen ;-) Der TV ATZ sieht übrigens eine (einmalige) Ausgleichszahlung für Rentenabschläge vor. Gruß w.
Lapam 26.05.2008 | 17:01
Ich meine, der ÖD zahlt eine Abfindung, die sich in der Höhe an die Anzahl der Monate anlehnt, die vorzeitig in Rente gegangen wird, anlehnt. Ich denke auch zu wissen, dass die Abfindung nur dann gezahlt wird, wenn sie tatsächlich in Rente gehen, also nicht dann, wenn sie sich ALO melden. Gruß Lap
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