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Experten-Antwort

ATZ und GdB 50

von B. Lutum24.04.2013 | 08:38
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4 Antworten

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Ich, geb. April 1954 habe 2005 ein 10 Jahre ATZ Blockmodell: Arbeitsphase 1.5.2009 bis 30.4.2014 abgeschlossen. Jetzt ist mir ein GdB 50% zugesprochen worden. Frage: 1) Wie ändert sich meine Arbeitsphase, bis April 2013 oder April 2013 plus 4 Monate? 2) Hat ein GdB 50 finanzielle Auswirkungen? Ist die vorzeitige Rente geringer als das Ruhephase-Entgeld? Ist der GdB 50 -geringe Arbeitszeitverkürzung von Anfang Sept.2013 bis April 2014 eventuell aus Gründen der Einkommensminderung sogar abzulehnen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Studieren Sie bitte Ihren ATZ-Vertrag. Enthält er eine Klausel, dass zwischenzeitliche Veränderungen mitteilungspflichtig sind, müssen Sie dieser Pflicht nachkommen. Es ist denkbar, dass der 10-Jahreslösung nur zugestimmt wurde, weil Ihnen eine abschlagsfreie Rente in Aussicht gestellt werden sollte. Durch den Eintritt der Schwerbehinderung kann es zu einer wesentlichen Änderuing kommen, weil Sie ab 63 schon eine ungekürzte RT erhalten können. Der Arbeitgeber kann in den Fällen auf die vorzeitige Beendigung der ATZ bestehen. Kontaktieren Sie in Zweifelsfragen bitte vorab Ihren Betriebsrat.

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3 Antworten

Mao Cam 24.04.2013 | 08:41
Warum soll sich etwas ändern? Sie MÜSSEN auch als Schwerbehinderter nicht mit 63 in Rente, Sie können es nur ohne Abschläge. Natürlich wird die Rente mit Beiträgen bis 65 höher.
Krümelkeksam 24.04.2013 | 15:21
Abschlagsfreie Schwerbehindertenrente gibt es beim Jahrgang 1954 Nicht mit 63, sondern erst mit 63 Jahren und 8 Monaten !!! Ein Blick in Ihre Rentenauskunft gibt das genaue abschlagsfreie Datum bekannt !!!
Maikam 25.04.2013 | 19:56
Bevor ich in der ATZ einen Antrag auf Schwerbeh. stelle, sollte man sich schlau machen was ist wenn? Der Kopf ist nicht nur zum Haare schneiden da.
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