Hallo Nika G.,
es ist vorgesehen, ab dem 1. Juli 2014 für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ein zusätzliches Jahr mit Kindererziehungszeiten anzurechnen.
Bei einem Rentenbeginn vor dem 1. Juli 2014 wird die Rente für jedes vor 1992 geborene Kind pauschal um einen zusätzlichen Entgeltpunkt erhöht. Dies entspricht derzeit einer Erhöhung von 28,14 Euro im Westen und 25,74 Euro im Osten.
In diesen Fällen prüft die Deutsche Rentenversicherung automatisch den Anspruch auf Mütterrente. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich.
Die Auszahlung der Mütterrente wird für Rentenbezieher, die vor dem 01.07.2014 im Rentenbezug waren, voraussichtlich erst gegen Ende 2014 erfolgen, so dass eine Nachzahlung für die Zeit ab 01.07.2014 entstehen wird.
Die Verschiebung Ihres Rentenbeginns ist daher nicht erforderlich.