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Experten-Antwort

ATZ - und Mutterrente ?

von Nika G.18.02.2014 | 17:32
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 1952 geb. Bin in ATZ , und ab 01.02.2014 sollte ich in Rente gehen. Ich wollte mindestens bis 63 arbeiten, war aber von Seite der Arbeitgeber nicht möglich.Ich musste den ersten möglichen Termin nehmen. Ich habe 2 Kinder und deswegen habe ich teilweise Teilzeit gearbeitet, (kleine Rente).Jetzt habe ich erfahren, das die Mutter Rente nur die Frauen betrifft die nach dem 01.07.2014 in Rente gehen. Das Heißt für mich , keine M-Rente. Es hätte für mich schon große Bedeutung. Stimmt das? Kann ich was machen ? Z.B. die Rentenanfang verschieben ? Dann hätte ich weniger Abzüge und die M-Rente dazu. Und wie ist das mit der Krankenversicherung? Wie kann ich mich krankversichern, wen ich nicht mehr arbeite aber auch noch nicht (6 Monate) keine Rente habe. ? Ich habe schon den Rentenbescheid bekommen, kann aber noch Wiederspruch anlegen. Kann mir Jemand helfen? Was wäre für mich besser? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nika G.,

es ist vorgesehen, ab dem 1. Juli 2014 für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ein zusätzliches Jahr mit Kindererziehungszeiten anzurechnen.

Bei einem Rentenbeginn vor dem 1. Juli 2014 wird die Rente für jedes vor 1992 geborene Kind pauschal um einen zusätzlichen Entgeltpunkt erhöht. Dies entspricht derzeit einer Erhöhung von 28,14 Euro im Westen und 25,74 Euro im Osten.

In diesen Fällen prüft die Deutsche Rentenversicherung automatisch den Anspruch auf Mütterrente. Ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich.

Die Auszahlung der Mütterrente wird für Rentenbezieher, die vor dem 01.07.2014 im Rentenbezug waren, voraussichtlich erst gegen Ende 2014 erfolgen, so dass eine Nachzahlung für die Zeit ab 01.07.2014 entstehen wird.

Die Verschiebung Ihres Rentenbeginns ist daher nicht erforderlich.

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16 Antworten

Herz1952am 18.02.2014 | 20:33
Nika G. Sie können beruhigt sein, die Mütterrente hat nichts mit dem Stichtag 01.07.2014 zu tun. Es ist egal, ob Sie vor diesem Datum, oder danach in Rente gehen. Google: Mütterrente /Stuttgarter Nachrichten. Habe es sicherheitshalber mal aufgerufen. Der Stichtag 1.7.14 gilt für Neurentner bei Erwerbsminderung nach diesem Tag. Ein Experte wird Ihnen noch eine kompetente Antwort darauf geben. So wie ich es verstehe, wird ab 1.7.14 die Mütterrente auch für Kinder gezahlt, die vor 1992 geboren sind. Herz1952
W*lfgangam 18.02.2014 | 21:28
Hallo Nina G., lesen die Infos der Rentenversicherung direkt dazu: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/sid_7E17CDE015A1D40AAF… vertrauen Sie in dieser Frage weder auf andere Medien, noch auch Nachbarn, Freunde, die eigenen Kinder, gar Kaffeekränzen, und noch schlimmer: auf regionale Meldungen! Kurz: bei schon laufenden/vor dem 01.07.2014 zu bewilligenden Renten werden für Kindererziehungszeiten bei Geburt vor 1992 die Werte verdoppelt automatisch verdoppelt - kein Antrag erforderlich. Mütter/Väter ohne Rentenanspruch vor 01.07.2014 müssen natürlich grundsätzliche erstmal einen Antrag auf Rente überhaupt stellen. Gruß w. PS: Gesetz dazu ist noch im Entwurfsmodus, noch ist es nicht beschlossen. Ob es Wirklichkeit wird, wird sich April/Mai entscheiden, wenn es damit in den Bundestag geht.
W*lfgangam 18.02.2014 | 21:42
Hallo Herz 1952, nicht egal ist dieser Stichtag für alle, die bisher noch keine Rente haben, sondern erstmals unter Berücksichtigung der Verlängerung der KEZ auf 2 Jahre den Rentenanspruch haben (3 Kinder), oder mit Nachzahlung für 1 Jahr (2 Kinder) diesen Regelaltersrenten dann haben. Da hier nichts automatisch gehen kann, sind hier Antragsfristen zu bewachten, damit eine pünktliche/rückwirkende Zahlung möglich. 3 Kinder: Antrag bis 30.09.2014 (oder wars der 31.10. ? Beitrag vor wenigen Tagen, ich habs nur noch düster in Erinnerung). 2 Kinder: Antrag bis 30.06.2014, damit die Nachzahlung noch wirksam zu einer Mindestversicherungszeit von 60 Monaten vor Rentenbeginn 01.07. führt. Was freue ich mich auf den Juni, wenn alle wieder Anrufen - und besonders auf die Folgemonate, um das formgerecht in Anträge zu gießen ;-) Schlimm sind eigentlich nur solche Antworten wie oben (sorry, sonst machen Sie ja eine ganz passable Tastenarbeit!), die verbreiten sich wie ein Lauffeuer, wie der ominöse 'Antrag' für die Mütterrente … Gruß w.
W*lfgangam 18.02.2014 | 21:57
> wie der ominöse 'Antrag' für die Mütterrente ...und hey, wenn schon Anträge, dann schickt die doch erst mal an: Deutscher Bundestag Platz der Republik 1,11011 Berlin. Das ist auch eine Behörde – und da Sozialleistungen nach dem SGB bei JEDER deutschen Behörde gestellt werden können – hin damit, egal ob Mütterrente, abschlagsfreie Rente ab 63, bessere EM-Rente. Immer weg damit ...befreit die 'zuständigen' Behörden/DRV von 'ner Menge unnützer (Vor-)Arbeit ;-) Gruß w.
W*lfgangam 18.02.2014 | 23:16
> Ist das BMAS eigentlich auch eine Behörde Eindeutig JA ...da passen ja die paar Anträge in das „Rentenpaket“ so richtig rein *g 'Leistungsbehörde' ...schon richtig, die richtige Stelle _entscheidet_ über den Antrag. Rein die Antragstellung als solche geht zulässigerweise/und fristwahrend bei jeder Behörde (die es dann an passende Stelle weiterleiten muss). Da ist sogar das 15-Seelen-Dorf/Gemeinde zur Antragsannahme verpflichtet. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__16.html Gruß w.
Herz1952am 18.02.2014 | 23:44
.... und Deutscher Bundestag. Danke herz1952
Herz1952am 18.02.2014 | 23:39
Sorry W*fgang, habe Nika G. so verstanden, dass sie Angst hatte, wenn sie Ihren Rentenantrag vor dem 01.07.14, dass sie nicht von der MR-Rente profitieren kann, bzw. wie sie dann die Lücke "ausfüllen" soll. Hätte noch darauf hinweisen sollen, dass auch dieses Gesetz noch nicht "durch" ist. "Kein Antrag" stand natürlich im Zeitungsartikel. Habe auch ausdrücklich darauf hingewiesen, das sie noch eine kompetente Antwort erhält. Danke, dafür, dass Sie sich gleich darum gekümmert haben. Ich habe die Angst dieser Person gespürt, weil sie befürchtet hat, sie müsse 1/2 Jahr überbrücken, was hoffentlich nicht nötig ist. EM-Rente: Heute Abend habe ich das BMAS angeschrieben. Hatte es über die Internetseite des Ministeriums bereits gemacht. Ist aber irgendwo verschwunden, soll öfter passieren. Habe eigenes E-Mail-Programm auf Anraten des Ministeriums benutzt. Habe wenigstens eine Kopie. Kam mir bereits vor wie eine "Flipper"-Kugel. SPD - abgeordnetenwatch - Nahles - Ministerium usw. Aber Schluss mit diesem Thema im Forum - nur noch "Mysterium". Herz1952
W*lfgangam 19.02.2014 | 00:05
Hallo egal2014, Sie wären überrascht, WAS alles als wirksame Antragsstellung gilt. Die Rechtsanweisungen dazu, zum § 16 SGB 6: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Gt.do?f=G… Man muss immer unterscheiden zwischen 'zuständiger'/Leistungs - Behörde (Bundestag/BMAS natürlich nicht) und der schlichten Wirksamkeit eines Antrages auf SGB-Leistungen, der kann auch beim Finanzamt eingehen - und wäre wirksam, also im Rahmen aller Fristen rechtzeitig gestellt. Nehmen Sie den Fall der auf Thailand lebende Mutter/oder dem Vater an ...rennt in die Botschaft, 'will haben Rente' - wirksame Antragstellung (sofern die vor Ort in der Lage sind, das zu dokumentieren ;-) Gruß w.
Jonnyam 19.02.2014 | 10:10
Die kann sogar nachteilig sein, wenn durch das zusätzliche Jahr in der normalen Rentenberechnung der Schwellenwert von 0,0625 EP / Monat für die Rentenberechnung nach Mindesteinkommen plötzlich überschritten wird Meint jedenfalls Jonny
Nika G.am 19.02.2014 | 14:25
Danke für die Antworten !Jetzt kann ich etwas ruhiger schlafen .
H.-Leo Vossekaulam 17.07.2014 | 09:28
Sehr geehrte Damen und Herren Bekommen alle Mütter,auch die mit einem Kind, Mütterrente?.Auch Mütter,die keine Rente bekommen.Oder bekommt da der Ehemann die Mütterrente.
H.-Leo Vossekaulam 17.07.2014 | 09:35
H.-Leo Vossekaulam 17.07.2014 | 09:28
Sehr geehrte Damen und Herren Bekommen alle Mütter,auch die mit einem Kind, Mütterrente?.Auch Mütter,die keine Rente bekommen.Oder bekommt da der Ehemann die Mütterrente.
-am 17.07.2014 | 09:52
Sehr geehrter Herr Vossekaul, bei Müttern, die vor dem 01.07.2014 noch keine Rente bezogen haben, ist zu prüfen, ob sie die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erfüllen. Auf diese 5 Jahre sind aufgrund der Rechtsänderung zum 01.07.2014 im Regelfall pro Kind nunmehr 2 Jahre anrechenbar. Das bedeutet, dass allein aufgrund der Erziehung eines Kindes kein Rentenanspruch besteht. Die Erziehungszeit ist bei gemeinsamer Erziehung der Mutter zuzuordnen, es sei denn, dass der Vater der überwiegend erziehende Elternteil war. Zur Klärung des Einzelfalls wird der Besuch einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung empfohlen.
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