Ob Sie noch in den ATZ-Vertrag einsteigen können, müssten Sie mit Ihrem Arbeitgeber klären. Für die Altersrente nach Altersteilzeitarbeit mit 60 müssten Sie mindestens 24 Kalendermonate Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz ausüben. Ohne ATZ könnten Sie mit 62 in Rente (Altersrente für langjährig Versicherte).